Mülheim. .
Die Stadt zieht wegen ihrer Nichtberücksichtigung im „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ eine Kommunalverfassungsbeschwerde in Erwägung. Ein externes Rechtsgutachten soll die Erfolgsaussichten erhellen.
Wie berichtet, ist der Antrag der Stadt, in der zweiten Stufe des Stärkungspaktes von Millionenhilfen des Landes zur Sanierung des Haushaltes zu profitieren, abgelehnt worden. Mehrere hundert Millionen Euro hätten in den nächsten Jahren nach Mülheim fließen können. Die Stadt kritisiert die vom Land gewählten Zugangskriterien für die Entschuldungshilfen. Sie sieht sich ungerecht behandelt in der Familie der NRW-Kommunen.
Klage-Option verworfen
Zwei Möglichkeiten, wie die Stadt gerichtlich gegen die vermeintliche Ungleichbehandlung vorgehen könnte, hatte Rechtsdezernent Frank Steinfort den Vorsitzenden der Ratsfraktionen zuletzt vorgestellt. Gestern ist die Frist für eine Klage gegen den ablehnenden Bescheid abgelaufen. Bei einem Streitwert von 250 Mio. Euro, so Steinfort, wäre eine solche Klage zu riskant gewesen. Bei Misserfolg in zwei Instanzen, so hatte er vorgerechnet, drohten Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro.
Zweite Option: eine Kommunalverfassungsbeschwerde. Ein extern beauftragter Verfassungsrechtsexperte soll nun prüfen, ob die Verteilungskriterien des Stärkungspaktes so „eklatant ungerecht beziehungsweise sachwidrig“ sind, dass eine Aussicht auf Erfolg der Beschwerde besteht. Liegt ein erheblicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im kommunalen Selbstverwaltungsrecht vor? Kämmerer Uwe Bonan will laut Steinfort bei anderen leer ausgegangenen NRW-Kommunen dafür werben, sich möglicherweise an einer Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligen, um die Kosten dafür zu teilen. Bis November müsste die Politik einen Beschluss fassen, um diesen Weg vor die Verfassungsgerichtsbarkeit zu beschreiten.