Mülheim. . Die Stadt Mülheim will die West LB auf Schadensersatz für das Desaster mit Millionenverlusten mit Wettgeschäften verklagen. Düsseldorfer Gutachter raten der Stadt allerdings, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzubieten.

Im fortwährenden Desaster der Millionenverluste mit Wettgeschäften will die Stadt nun doch Schadenersatzansprüche gegenüber der West LB geltend machen. Dies geht nach WAZ-Informationen aus einer nicht-öffentlichen Beschlussvorlage hervor. Sie folgt der Empfehlung aus einem von zwei neuen Gutachten der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Baum, Reiter & Collegen.

Die Düsseldorfer Gutachter raten der Stadt allerdings, nicht sofort den Klageweg zu beschreiten, sondern der West LB zunächst eine außergerichtliche Einigung anzubieten. Der in Auflösung befindlichen Landesbank wird vorgeworfen, die Stadt bei einer Wette auf die Entwicklung des Schweizer Franken „nicht auf das unverhältnismäßig hohe und intransparente Verlustrisiko hingewiesen“ zu haben, obwohl die Stadt bei Vertragsabschluss die Absicht gehabt habe, Risiko zu vermeiden.

Das Geschäft ist aus dem Ruder gelaufen

Die Währungswette ist an einen Basiskredit in Höhe von 5 Mio Euro gekoppelt. Zusätzlich zu den üblichen Kreditzinsen ist auf Rechnung der Stadt folgendes Zusatzgeschäft zwischen Bank und Stadt daraufgesattelt: Die Stadt erhält von der Bank fixe 3,5 % auf die 5 Mio Euro, zahlt an die Bank aber auch einen an die Entwicklung des Wechselkurses Euro zu Franken gekoppelten Zinssatz auf die 5 Mio Euro.

Das Geschäft ist mit der Euro-Krise für die Stadt aus dem Ruder gelaufen. Allein bis Mitte November 2011, aktuellere Zahlen liegen der WAZ nicht vor, sind Verluste in Höhe von rund 1,4 Mio Euro angelaufen. In nicht-öffentlicher Stellungnahme zu Fragen der MBI-Fraktion (liegt der WAZ vor) bezifferte Kämmerer Uwe Bonan Anfang Dezember das Verlustrisiko für die Restlaufzeit der Währungswette: Angenommen, der Kurs bleibe konstant bei 1,20 Euro/Franken, wie von der Schweizer Nationalbank im September 2011 garantiert, werde sich ein Verlust von gut 4,6 Mio Euro allein bei dieser Wette anhäufen.

Jeder weitergehende Wertzuwachs des Franken um nur einen Rappen bedeute 51 000 Euro mehr Verlust pro Jahr. Der „CHF-Plus-Swap“, so heißt die Währungswette, läuft bis Ende August 2015. Die fortwährende Euro-Krise kostet die Stadt folglich richtig Geld. Daneben existiert noch eine ebenfalls verlustreiche Zinswette (Laufzeit bis 2019), deren Verlustrisiko abhängig davon ist, wie lange die Niedrigzinsphase anhält, von der sich die Stadt überrascht gibt.

Den Schaden tragen die Steuerbürger

Aktuell wird Bonan am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung berichten, dass Währungs- und Zinswette allein im 1. Quartal 2012 einen Schaden für die Stadtkasse in Höhe von knapp 370 000 Euro angerichtet haben. Seit 2008, als die Stadt ein erstes erstes Minus von 6,083 Mio Euro zu dem von Altkämmerer Gerd Bultmann mit politischem Segen in Gang gesetzten Wettdesaster bilanziert hat, sind noch mal 2,574 Mio Euro Verlust angefallen. Macht zusammen nun schon 8,657 Mio Euro Schaden, der letztlich von Steuerbürgern zu tragen ist. Ziel von Bonans Ausstiegsszenario ist, das „Erbe“ aus Bultmann-Zeiten mit einem Minus unter 16 Mio Euro abzuwickeln. Es lauern aber weitere Wettrisiken in den Jahren 2016 bis 2026.

Das zuvor erwähnte Gutachten widmet sich nur etwaigen Haftungsansprüchen der Stadt im benannten Schuldenportfolio-Management, mit dem die West LB beauftragt war. Das Rechtsamt will dieses in seinem 2008er Gutachten zur Haftung bei alten Zinswettgeschäften nicht berücksichtigt haben.

Für jenes Gutachten, in das die Stadt der WAZ trotz Klageerfolg vor dem Verwaltungsgericht keine Einsicht gewährt, liegt nun auch eine zweite Meinung der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen vor. Es bestätigt die Rechtsauffassung der Stadt, dass eine Klage gegen Banken bzw. Verantwortliche der Stadt keine Aussicht auf Erfolg habe. Dieses Zweitgutachten ist nun öffentlich.

Es gibt keine Haftungsansprüche

Hier ein Gutachten zum Schuldenportfolio-Management der West LB, dort eines zu parallel laufenden Wettgeschäften der Stadt: Für Laien dürfte es schwer sein, das eine Wettdebakel vom anderen zu unterscheiden. Die Stadt macht das. Im Schuldenportfolio-Management sieht sie sich durch externe Gutachter bestärkt, Schadenersatz von der West LB zu fordern. Für alle anderen alten Wetten, die schon bis 2008 für einen Verlust von 6,083 Mio Euro gesorgt haben, heißt es nun: Es gibt keine Haftungsansprüche. Nicht gegenüber den Banken. Nicht gegenüber Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und die verantwortlichen Beamten im Finanzmanagement.

Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort dürfte am Montag im Finanzausschuss wohl höchst erfreut verkünden, dass die auf spätes Drängen der Politik eingeschalteten externen Gutachter der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen nun die unter Verschluss gehaltene juristische Einschätzung des Rechtsamtes aus dem Jahr 2008 bestätigen.

Auf 15 Seiten Rechtsexpertise zu Wettgeschäften der Stadt zwischen 2004 und 2007 kommen sie zum Schluss: Die Banken (Commerzbank, später die West LB) haben die Stadt anlegergerecht beraten, auch wenn es Ansatzpunkte gebe, dass sie „nicht vollständig über alle Risiken aufgeklärt“ haben. Das Prozessrisiko für Schadenersatzklagen wird als zu hoch erachtet. Auch weil die Stadt sich über die Beratung der Vertragsbanken hinaus fachlichen Rat eingeholt habe, unter anderem bei der örtlichen Sparkasse.

Die Banken konnten nur gewinnen, wenn die Stadt verlor

Auch sehen die Gutachter keine Dienstpflichtverletzungen durch Ex-Kämmerer Gerd Bultmann, gegen den in der Sache die Staatsanwaltschaft ermittelt, und leitenden Beamten des Finanzmanagements. Eine grobe Fahrlässigkeit, die nach Beamtenrecht Haftungsansprüche begründen würde, sei nicht festzustellen – da sich die Verantwortlichen bei der Stadt „auf die jeweiligen Beratungsleistungen verlassen durften“, so die Gutachter.

Für das von der Politik mit drei Jahren Verzug bestellte Zweitgutachten hat die Stadt exakt den Auftragstext verwendet, den die CDU im Antrag von Mai 2011 formuliert hatte. So ist der den Wetten innewohnende Interessenkonflikt kein Thema: Die beratenden Banken konnten an den Geschäften mit der Stadt nur gewinnen, wenn die Stadt als Wettpartnerin verlor. Auch wird nicht darauf eingegangen, warum das Rechtsamt der Stadt 2008 leitenden Beamten zumindest fahrlässiges Handeln attestiert hat.