Mülheim. . Das Nachflugverbot für den Flughafen in Frankfurt könnte auch Konsequenzen für den Flugverkehr des Düsseldorfer Airports haben. Das Mülheimer Netzwerk setzt sich für eine entsprechende Regelung in NRW ein. Das jüngste BGH-Urteil macht den Aktivisten Hoffnung.

Durch die Bestätigung des Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht sieht sich auch das Mülheimer Netzwerk gegen Fluglärm in seiner Auseinandersetzung um nächtliche Flüge nach und von Düsseldorf beflügelt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag eine Berufung des Landes Hessen und des Flughafenbetreibers Fraport gegen ein Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Airport in Frankfurt zu behandeln. Es bestätigte, dass zwischen 23 und 5 Uhr keine Starts und Landungen erlaubt sind.

Netzwerk beklagt Umgehung des Verbotes

„Das Urteil hat eine Rückwirkung auf NRW“, freute sich Mülheims Netzwerk-Sprecher Waldemar Nowak gestern über die Signalwirkung, die vom Leipziger Richterspruch ausgehe. Er hofft auf Rückenwind für das Anliegen des Netzwerks, auch für den Flughafen Düsseldorf ein entsprechend striktes Nachtflugverbot durchzusetzen. Das Mülheimer Netzwerk beklagt eine umfangreiche Umgehung des Nachtflugverbotes. In Düsseldorf, so Nowak, würde allen Fluggesellschaften eine Ausnahmege­nehmigung erteilt, die dort ihren Heimatstandort hätten. Dies treffe für 68 % der Gesellschaften zu.

Eine Beschwerde der „Bürger gegen Fluglärm“ bei der Europäischen Union gegen die Aufweichung des Nachtflugverbotes in Düsseldorf ist bereits eingereicht. Das Mülheimer Netzwerk will im anstehenden Wahlkampf seine Positionen zum Fluglärm an die Spitzenkandidaten von SPD und CDU, Hannelore Kraft und Norbert Röttgen, herantragen.