Mülheim. .

Hält die Stadt sich bei ihren Geschwindigkeitsmessungen nicht an rechtliche Vorgaben und bittet Bürger zu Unrecht zur Kasse? Diese Frage stellte sich dieser Tage ein Bürger, der am 12. März an der Oberheid­straße in Dümpten in die Radarfalle tappte. Gilt für das Aufstellen von Messgeräten denn kein Mindestabstand zu dem Schild, das die Höchstgeschwindigkeit vorschreibt?

Gemessen hatte das Ordnungsamt am 12. März morgens und mittags in Höhe des Friedhofs an der Oberheid­straße, kurz vor der Einmündung zur Mühlenstraße nahm es den Verkehr Richtung Schildberg ins Visier. Laut Bernd Otto, dem stellvertretenden Leiter des Ordnungsamtes, hatte die Bezirkspolitik auf eine Kontrolle gedrängt, die Sicherheit von Senioren und Schülern im Blick. Im Bereich, wo die Straße gesäumt ist von Friedhof und Sportanlage. Wo Tempo 30 gilt.

84 Temposünder im Bild festgehalten

Das Ergebnis der Messung: Zwischen 9.42 und 13.36 Uhr sind 84 Temposünder im Bild festgehalten worden. Spitzengeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 62 km/h. Insgesamt zweimal droht den Fahrzeugführern gar ein Fahrverbot von einem Monat, weil sie 31 km/h schneller als erlaubt unterwegs waren.

Ein 63-jähriger Dümptener wurde mit 42 km/h geblitzt. Bei ihm wuchs Misstrauen, weil die Geschwindigkeitsmessung „weit weniger als 100 Meter“ entfernt vom Tempo-30-Schild stattfand. Der Bürger recherchierte etwas im Internet, fand dort Aussagen, dass eine Messung erst 150 bis 200 Meter nach dem entsprechenden Verkehrsschild erlaubt sei.

Reaktion auf Beschwerden von Anwohnern

Das galt in Nordrhein-Westfalen auch bis zum Jahr 2009. Dann aber nahm das Innenministerium den entsprechenden Passus raus aus seinem Erlass für die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei. Laut Ministeriumssprecher habe man damit auf Beschwerden von Anwohnern aus jenen „Toleranzzonen“ reagiert, die gefragt hätten: Sind wir denn nicht schutzwürdig?

Am Erlass orientiert sich auch die Stadt. Bernd Otto hält eine Toleranz weder für nötig noch für sinnvoll, auch wenn der Zentrale Außendienst schon darauf achte, sich nicht allzu nah am Schild zu postieren. Einerseits dürfe es innerstädtisch kein Problem sein, das Tempo rechtzeitig zu drosseln. Andererseits, so der stellvertretende Amtsleiter, würde ein Mindestabstand für viele schutzwürdige Straßen im Stadtgebiet bedeuten, dass dort überhaupt keine Geschwindigkeitsüberwachung mehr möglich wäre. Auch in sensiblen Bereich rund um Schulen, Kitas oder Seniorenheime.

Der Bürger aus Dümpten ist zufrieden mit der Information. Für die 15 Euro Verwarngeld, sagt er, hätte er ohnehin keinen Widerspruch eingelegt.