Düsseldorf. . Schlappe für die Händler von E-Zigaretten in NRW: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schmetterte den Antrag eines Verkäufers ab, der Gesundheitsministerin Steffens Warnungen vor dem Produkt verbieten sollte. Die Einschätzung der Ministerin sei vertretbar, urteilt das Gericht.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) darf weiter vor E-Zigaretten warnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies einen Antrag eines Vertreibers von E-Zigaretten zurück, der dem Ministerium bestimmte Äußerungen und Warnungen vor dem Produkt untersagen sollte, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die Äußerungen des Ministeriums verstoßen demnach nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Die Einschätzung des Ministeriums, wonach es sich bei E-Zigaretten um ein Arzneimittel handele, ist laut Gericht vertretbar. Steffens hatte Mitte Dezember 2011 vor den Zigaretten mit nikotinhaltigen Kartuschen gewarnt. (dapd)