Köln. . E-Zigaretten gelten als oft als harmlose Alternative zu herkömmlichen Zigaretten. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät davon ab: Auch E-Zigaretten enthalten Krebs erregende Substanzen. Zur Rauchentwöhnung seien sie ebenfalls ungeeignet.
Elektrische Zigaretten sind offenbar weit weniger harmlos als viele Verbraucher vermuten. „Die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen“, warnte die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Elisabeth Pott, am Montag in Köln.
So besteht der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol. Dieser Stoff kann kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen. Völlig unbekannt ist derzeit, welche Folgen die langfristige Inhalation des Stoffes hat.
Auch giftige, krebserregende Substanzen wie Nitrosamine seien in einigen Kartuschen nachgewiesen worden, teilte die BZgA mit und bezog sich auf Untersuchungsergebnisse der US-amerikanischen Kontrollbehörde Food and Drug Administration.
E-Zigaretten helfen nicht bei der Rauchentwöhnung
Die Hoffnung mancher Raucher, dank der E-Zigarette zum Nichtraucher zu werden, sei ein Irrglaube, sagte BZgA-Direktorin Pott: „Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten aber nicht erreicht wird.“
Johannes Spatz, Sprecher des Aktionszentrums Forum Rauchfrei in Berlin, forderte am Montag ein Verbot der elektrischen Zigaretten. Nach dem Arzneimittelgesetz seien diese Rauchmittel nicht zugelassen, insofern müssten sie unverzüglich aus den Verkaufsregalen genommen werden. Es sei eine unverantwortliche Täuschung, wenn für diese Produkte mit dem Slogan „Rauchen ohne Risiko“ geworben werde, sagte Spatz.
NRW geht bereits gegen die E-Zigaretten vor. NRW-Gesundheitsministerin Steffens will den Verkauf nikotinhaltiger Glimmstängel nur noch in Apotheken erlauben.
E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Wenn der Raucher am Mundstück zieht, wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Nach Angaben der BZgA werden die Inhaltsstoffe bislang nur unzureichend deklariert. (dapd/we)