Düsseldorf. . Raucher von E-Zigaretten glaubten sich auf der sicheren Seite, doch nun schreitet NRW gegen die elektronischen Glimmstängel ein. Gesundheitsministerin Steffens will den freien Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten verbieten lassen. Sie warnte vor Risiken der Mode-Droge.

Nordrhein-Westfalen geht ab sofort gegen den Verkauf illegaler E-Zigaretten vor. Die für die elektronischen Zigaretten verkauften nikotinhaltigen Kartuschen seien untersagt, weil sie gegen das Arzneimittelrecht verstoßen, so Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). „Was derzeit auf dem Markt ist, ist nicht zugelassen und nicht geprüft“, sagte sie. Nach sich häufenden Anfragen aus den Kommunen wies Steffens die Bezirksregierungen per Erlass an, spezielle Ladenlokale zu kontrollieren, die E-Zigaretten samt Zubehör anbieten. Bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz drohen Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Die Kartuschen mit nikotinhaltigen Inhalten fallen nach Ansicht der Ministerin unter das Arzneimittelschutzgesetz. Daher müssten sie, ähnlich wie Nikotinpflaster, in Apotheken verkauft werden und dürften nicht im Internet oder einfachen Geschäften vertrieben werden. Verkäufer müssten nun mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen rechnen, wenn sie die Geräte trotz des Verbots weiter anbieten. Nikotinfreie Kartuschen und E-Zigaretten ohne Nikotin sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Steffens warnt vor Risiken

Gleichzeitig warnte die Ministerin vor gesundheitlichen Risiken durch die elektronischen Zigaretten. "Es ist nicht die gesunde Alternative", sagte Steffens. Untersuchungen zu Belastungen für Konsumenten, ob aktiv oder passiv, lägen aber noch nicht vor. Das Nichtraucherschutzgesetz müsse daher nicht geändert werden, betonte Steffens. Bei einer Konferenz der Gesundheitsminister im kommenden Jahr will Steffens ihr Vorgehen mit anderen Ministerien abstimmen.

Der Nikotinkonsum sei mindestens genauso hoch wie bei herkömmlichen Zigaretten, teilte die Techniker Krankenkasse am Freitag unter Berufung auf eine Studie mit. Über weitere Inhaltsstoffe gebe es jedoch kaum Erkenntnisse. Daher fordert die Versicherung Warnhinweise.

Bei der E-Zigarette oder elektronischen Zigarette wird eine mit Nikotin und Aromastoffen versetzte Trägerflüssigkeit durch eine kleine Heizspirale erhitzt. Es entsteht ein dem Rauch ähnliches Dampfgemisch, das der Raucher inhaliert. (ts, dapd)