Mülheim. .
Seit dem Jahreswechsel umfasst die größere Umweltzone weite Teile Mülheims. Was bedeutet, dass Fahrzeuge ohne Schadstoffplakette auf vielen Straßen nicht mehr fahren dürfen. Es sei denn, der Besitzer hat eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot bekommen.
48 Ausnahmegenehmigungen hat die Stadtverwaltung bisher erteilt, so Peter Roedel, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. Ein Antrag wurde bislang abgelehnt. „Es waren nicht so viele Anträge, wie wir befürchtet haben“, resümiert Roedel bisher. „Ich hatte persönlich mit mehr gerechnet.“
Oldtimer sind ausgenommen
Im vergangenen März 2011 hatte man überschlagen, dass es noch etwa 9000 Pkw ohne Plakette in Mülheim gibt. Möglicherweise haben einige Senioren, so schätzt Peter Roedel, ihr Auto inzwischen abgeschafft. Und wer etwa in Selbeck oder auf der Saarner Kuppe lebt, wohnt außerhalb der Umweltzone.
Oldtimer, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Arbeitsmaschinen gehören zu den Ausnahmen, die nicht der Plakettenpflicht unterliegen. „Wer als Schwerbehinderter auf einem Behindertenparkplatz parken darf, benötigt auch keine Plakette“, darauf verweist der Amtsleiter Peter Roedel.
Die meisten Antragsteller seien Anwohner, so Peter Roedel, die nun in die Übergangsregelung fallen. Oder es handele sich um Gewerbetreibende, die auf den Wagen angewiesen seien.
Bei den privaten Antragstellern handelt es sich vor allem um ältere Menschen, die auch ältere Fahrzeuge besitzen, sagt Roedel. In jedem Fall gilt die (gebührenpflichtige) Ausnahmeregelung nur für eine bestimmte Zeit, eine wirtschaftliche und soziale Härte ist nachzuweisen.
"Gezielte Kontrollen machen wir nicht"
Verschiedene Fallkonstellationen, für die ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung sinnvoll ist, finden sich auf der Homepage der Stadt unter www.muelheim-ruhr.de (Suche: Umweltzone). Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde Auskunft unter 455-3287 sowie 455-3285 und verschickt auch Anträge.
Wer ohne eine gültige Plakette das Fahrverbot in der Umweltzone missachtet, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Polizei hat allerdings noch keine Erkenntnisse über solche Verkehrsverstöße in Mülheim. „Gezielte Extra-Kontrollen machen wir nicht“, sagte Polizeisprecher Lars Lindemann von der Behörde Essen/Mülheim auf Anfrage. Sollte aber ein Autofahrer in einem anderen Zusammenhang auffällig werden, so könne schon darauf geachtet werden.
„Wir geben der Sache erst einmal Zeit“, sagt auch Peter Roedel. Eine Kulanzzeit von etwa vier Wochen sei auch deshalb sinnvoll, weil der Landesbetrieb StraßenNRW noch nicht alle Autobahn-Abfahrten mit den neuen Umweltzonen-Schildern ausgestattet habe. Wenn man etwa die A 40 an der Ausfahrt Styrum verlasse, sei bisher die Umweltzone nur in Richtung Oberhausen ausgeschildert, aber noch nicht in Richtung Mülheim, nennt Peter Roedel ein Beispiel.