Mülheim. Der neue Mietspiegel zeigt: Die Quadratmetermiete ist seit 2007 im Schnitt um 5,7 Prozent gestiegen. Das ist ein Plus von 31 Cent

Nach mehreren Jahren der Stagnation sind die Mieten wieder gestiegen. Das geht aus dem jetzt neu aufgelegten Mietspiegel hervor. Demnach stieg die Durchschnittsmiete aus dem Jahr 2007 von 5,47 auf 5,78 Euro pro Quadratmeter um 31 Cents. Das ist eine Steigerung von 5,7 Prozent. Ermittelt wurde dieser Wert in einer repräsentativen Umfrage des Bochumer Instituts für Wohnungswesen (InWis), in die die Nettokaltmiete aus 1.600 befragten Haushalten einfloss.


Harald Bartnik vom Mieterschutzbund führt diese Steigerung vor allem auf die in den vergangenen Jahren vielfach erfolgte energetische Sanierung zurück. „Die Wohnungsbauunternehmen SWB und MWB haben eine ganze Menge Geld in die Hand genommen und ihren Bestand modernisiert.“ Über Jahre hätten sie konstante Mieten hinnehmen müssen, „Jetzt muss die Mieterseite die Faust in der Tasche machen.“ Der Mieter profitiert in den meisten Fällen aber dadurch, dass die Betriebskosten sinken oder wegen anziehender Rohstoffkosten zumindest nicht so stark steigen.

So funktioniert der Mietspiegel

Grundsätzlich orientiert sich der Mietspiegel – mit einer Ausnahme – am Aufbau seines Vorgängers von 2008. Wer sehen will, wie er mit seiner Miete liegt, muss zunächst in der Tabelle nach Größe (vier gestaffelte Kategorien) und Alter (vor 1948 und vier weitere Altersklassen) nachschlagen. Dort ist ein Durchschnittswert und eine Spanne angeben. Für mehr als 90 Quadratmeter zwischen 1963 und 1974 errichteten Wohnraum wären das im Mittel 5,63 Euro und eine Spanne von 4,93 bis 6,44 Euro. Aber das ist erst der erste Schritt. Ab- und Zuschläge gibt es für einfache (-19 Cent) und gute Wohnlagen (+ 61 Cent).

Als Standardwohnung ist eine Vielzahl an Kriterien festgesetzt. Eine differenzierte Bonus- und Malusbewertung gibt es auch für Wohnstandards, die an die Stelle der weggefallenen Rubrik „modernisierter Altbau ab 1970“ getreten ist: Komfortable Badezimmerausstattung (+39 Cent), Balkon (+26 Cent), hochwertiger Bodenbelag (+60 Cent) wirken sich positiv aus, fehlende isolierter Fenster (-20 Cent), Wohnung ohne Heizung oder Bad (-0,51 Cent) oder Wohnungen in Gebäuden mit mehr als 40 Einheiten (-77 Cent) dagegen negativ.

Wer in der Summe feststellt, dass er deutlich über dem Wert liegt, hat leider Pech. „Der hat beim Abschluss des Mietvertrages einen Fehler gemacht“, sagt Bartnik. Überhöhung und Wucher gebe es heute nicht mehr. Das waren Klauseln aus einer Zeit, als Mietraum noch knapp war, die dann aber in den 90ern abgeschafft wurden, als es Leerstände in größerem Maßstab gab.

Mieterhöhung an Mietspiegel gebunden

Aber der Mietspiegel ist nicht nur bei Neuvermietung ein wichtiger Orientierungsmaßstab. Unverhältnismäßige Mieterhöhungen können damit auch abgewehrt werden. Generell gelte, dass innerhalb von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 Prozent steigen dürfe. Wenn Vermieter ihre Miete erhöhen wollen, müssen sie aber auch in den Rahmen des Mietspiegels passen, macht Bartnik klar. Das habe sich auch in der Praxis bewährt.

Prozesse wegen einer zu hoch angesetzten Mieterhöhung seien die absolute Ausnahme. Sie scheiterten dann vor Gericht, weil dort der Mietspiegel auch als Rahmen anerkannt werde. Es funktioniert so gut, weil im Arbeitskreis unter anderem auch die großen Wohnungsbaugesellschaften, die Organisation der Vermieter Haus & Grund sowie der Ring der Makler vertreten seien. Eine Ausnahme im System seien selbstverständlich Luxuswohnungen.

  • Der Mietspiegel (4 Euro) ist im Service-Center-Bauen, Technisches Rathaus, bei Haus & Grund oder beim Mieterschutzverein, Schloßstraße 26, erhältlich.