Mülheim.

Ein jahrelanger Streit mit teils schweren Vorwürfen gegenüber der Stadt endete am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf: Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2011 sind rechtens.

Zu diesem Ergebnis kommt das Gericht. Alle Kläger schlossen sich der Auffassung des Vorsitzenden Richters an, nachdem zuvor die Stadt einen formalen Fehler ausgeräumt hatte. Ein Urteil gab es nicht. Alle Kläger erklärten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt.

Bürger erwarteten sinkende Gebühren

Bei dem Konflikt ging es um Millionen-Beträge: Die Abwasser-Gebührenbescheide wurden durch rund 100 Kläger moniert. Sie rügten, dass die Überschüsse des Abwasserbeseitigungsbetriebes – bis 2009 beliefen sie sich auf rund 5,4 Millionen Euro – nicht an den städtischen Haushalt hätten ausgeschüttet werden dürfen, sondern in den Gebührenhaushalt zurückfließen müssten. Nicht steigende, sondern sinkende Gebühren hatten daher die Bürger erwartet.

Im Ergebnis kommt das Gericht zu dem Schluss: Nach den derzeit gültigen Gesetzen des Landes darf die Stadt bei der Gebührenkalkulation Kosten einsetzen, die den Wiederbeschaffungszeitwert der Anlagen beinhalten sowie einen kalkulatorischen Zinssatz von sechs Prozent für das in den Abwasseranlagen gebundene Kapital zugrunde legen. Der Millionen-Gewinn resultierte daher, dass die Zinsen für Investitionen in das Abwassersystem im Schnitt höher kalkuliert werden, als sie tatsächlich zurzeit sind. Dies kann sich jedoch über die Jahrzehnte auch in die andere Richtung verändern. Die erzielten Überschüsse der letzten Jahre durfte die Stadt daher an den städtischen Haushalt abführen, so wie es geschehen ist, und musste sie nicht zurückerstatten.

"Wir wollten das Problem endlich mal klären lassen"

Das Verwaltungsgericht hatte darauf hingewiesen, dass zu diesen Fragen seit Jahren eine Rechtsprechung durch das OVG Nordrhein-Westfalen existiert, in dem der weite Ermessensspielraum der Städte bestätigt wird.

Nicht nur Bürger, sondern auch die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) wie auch Haus und Grund hatten diese Ausschüttung in ihrer Rechtmäßigkeit angezweifelt. „Wir wollten das Problem endlich mal klären lassen“, sagt An­dreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund.

In der Stadtverwaltung hatte man der Klage gelassen entgegen gesehen. Die Bezirksregierung hatte bereits vor einem Jahr mitgeteilt, dass die Überschüsse des Abwasserbetriebes mit den Gebühren nichts zu tun hätten. Die MBI hatten den Fall sehr hoch gehängt und den Innen- und den Justizminister eingeschaltet sowie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen mehrere Mitglieder der Stadtverwaltung eingereicht. Der Vorwurf: „Mit dem Geld, das den Bürgern zusteht, wird der Haushalt saniert.“