Mülheim. Während die Arbeitsagentur eine Besserung der Lage feststellt, fordert der DGB gesetzliche Regelungen.
Lange und heiß wurde im vergangenen Jahr über die „Generation Praktikum“ diskutiert, über Ausbeutung und angemessene Bezahlung. In der Zwischenzeit sei es etwas besser geworden, heißt es von der Arbeitsagentur. Auf der anderen Seite fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass endlich gesetzliche Regeln her müssten. Noch immer besteht Diskussionsbedarf.
Es gibt verschiedene Formen von Praktika. So erklärt Hans-Georg Grein von der Agentur für Arbeit Duisburg: Schulpraktika seien beispielsweise entgeltfrei. Ebenso Pflichtpraktika im Rahmen eines Hochschulstudiums. Ansonsten gebe es sowohl Praktika, die bezahlt werden, als auch solche, bei denen das nicht der Fall ist. „Es gibt da noch keine rechtliche Regelung.“ In Einzelfällen könne die Vergütung über Tarifverträge geregelt sein, doch pauschal lasse sich nichts sagen.
Eine positive Nachricht hat Grein dennoch: „Durch den zunehmenden Fachkräftemangel versuchen Unternehmen gute Kräfte an sich zu binden. Das „Ausnutzen“ ist nicht mehr in Mode.“ In diesem Fall mache sich die Demografie positiv für die Praktikanten bemerkbar.
153 Hochschulabsolventen befragt
Deutlich weniger rosig sieht der DGB die Situation der Praktikanten. In einer Studie im Mai diesen Jahres wurden 153 Hochschulabsolventen nach ihrer beruflichen Biografie der letzten dreieinhalb Jahre zwischen Studienabschluss und Befragungszeitpunkt befragt. 27 Prozent von ihnen machten ein Praktikum, eine Hospitanz oder ein Volontariat. Dabei stellte die Studie fest: 40 Prozent der Praktika bleiben unbezahlt.
Bei den bezahlten Praktikumsstellen liegt die Vergütung meist zwischen 200 und 800 Euro brutto im Monat. Damit ist zwar der Anteil unbezahlter Praktikanten um fünf Prozent gegenüber der Vorjahresstudie gesunken. Doch für den DGB ist das kein Grund zur Freude: „Es ist ein Skandal, dass die allermeisten Praktikanten durch ihre Eltern mitfinanziert werden müssen, nebenbei jobben oder sogar auf Sozialleistungen angewiesen sind, um halbwegs über die Runden zu kommen“, so Anke Unger von der DGB Jugend NRW.
Als Probezeit
„Wir fordern gesetzliche Regelungen für Praktika, um den Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte zu stoppen.“ Besonders bemängelt sie, dass Praktika zunehmend zu einer Art vorgelagerten Probezeit würden, die dann zu Lasten der Praktikanten gehen.
Wer ein Praktikum etwa bei der Stadt macht, kann allerdings auf eine Vergütung hoffen. „Wir bieten unterschiedliche Praktika an. Einige sind gar nicht bezahlt, bei anderen gibt es eine Art Taschengeld und bei manchen Praktika auch etwas mehr“, so Judith Kellerhoff von der Stadt. Nicht bezahlt würden Info-Praktika für Schüler. Bei Langzeitpraktika, die bis zu einem Jahr dauern und womöglich den Schulabschluss vervollständigen, gebe es eine Art Aufwandsentschädigung. Richtig vergütet würden hingegen Praktika zum Beispiel für Diplom-Heilpädagogen oder Rechtsreferendare.
Wer Beratung rund um das Thema Praktikum benötigt kann sich an die Agentur für Arbeit wenden. Informationen gibt es im Internet: www.arbeitsagentur.de.