Mülheim. . Wer schlecht zu Fuß ist, darf nicht automatisch einen Behindertenparkplatz nutzen. Ein Mülheimer erfuhr dies nun am eigenen Leib. Sein Knöllchen hat er zwar beglichen, fragt jedoch: Warum kann die Stadt “in so einem Notfall nicht menschlich handeln“?

Wer gehbehindert ist, kann sich auf einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz stellen – so einfach ist das nicht. Dies musste ein Mülheimer Bürger erfahren, der sich mit großen Schmerzen aufgrund einer Verletzung im Lendenwirbelbereich zu seinem Arzt in der Innenstadt schleppte.

Da der Mann, wie er berichtete, nur schlecht laufen konnte, fuhr er auf einen Behindertenparkplatz, löste einen Parkschein, hinterließ im Wagen einen sichtbaren Hinweis auf seine Einschränkung und auch die Adresse der Praxis. Bei seiner Rückkehr fand er am Wagen ein Knöllchen vor.

Die 35 Euro hat der Mann inzwischen beglichen, aber geärgert hat er sich doch: Wieso konnte die Stadt in so einem Notfall nicht einmal menschlich handeln, fragte er sich.

"Außergewöhnlich gehbehindert"

Für das Benutzen eines Behindertenparkplatzes genüge es eben nicht, schlecht laufen zu können, erläutert Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage. Man benötigt dazu einen Berechtigtenausweis. Voraussetzung für diesen ist ein Schwerbehindertenausweis, der das Kürzel AG für „außergewöhnlich gehbehindert“ tragen muss. Diesen stellt das Versorgungsamt (in Essen) aus, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind. Mit diesem AG-Ausweis kann man dann in Mülheim beim Bürgeramt den blauen Schwerbehinderten-Parkausweis beantragen, der das Benutzen des Behindertenparkplatzes erlaubt.

„Alle anderen Verkehrsteilnehmer parken dort widerrechtlich“, betont Volker Wiebels. Das werde geahndet, und zwar ähnlich rigoros wie beim Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder beim behindernden Parken auf Gehwegen.

Kostenloser Parkausweis

Wer den einzigen vorhandenen Behindertenparkplatz unberechtigterweise belegt, müsse sogar mit dem Abschleppen rechnen, ansonsten aber auf jeden Fall mit einem Knöllchen über 35 Euro.

Den Parkausweis bekommen dazu berechtigte Schwerbehinderte übrigens kostenlos im Bürgeramt ausgestellt. Und es entstehen für sie auch keine Parkgebühren bei der Stadt, selbst wenn die „normalen“ Parkbuchten nebenan gebührenpflichtig sein sollten, sagt Wiebels.

230 Behinderten-Parkplätze

Neben den „allgemeinen“ Behindertenparkplätzen, die jeder AG-Schwerbehinderte mit einem Parkausweis benutzen darf, gibt es auch personenbezogene: Diese tragen eine Nummer und dort darf nur der eine berechtigte schwerbehinderte Bürger parken, für den er angelegt wurde.

230 solcher zugewiesener Behinderten-Parkplätze gibt es im ganzen Stadtgebiet, und für die Berechtigten entstehen keine Kosten. Rund 100 allgemeine Behindertenparkplätze hat Mülheim allein im Bereich der (erweiterten) Innenstadt.