Mülheim. Wer sein Girokonto ohne Gebühren führen will, muss zumeist auf Direktbanken ausweichen. Finanzexperten raten aber, aufs Kleingedruckte zu achten.
Bei Direktbanken gibt es häufig kostenlose Girokonten, darauf weist das Vergleichsportal Check24 hin. Wechseln Verbraucherinnen und Verbraucher aus einem kostenpflichtigen Girokonto in ein gebührenfreies, sparen sie durchschnittlich 87 Euro pro Jahr, hat das Portal kürzlich errechnet, nachdem es bei seinem Girokontovergleich elf Banken – zumeist Direktbanken – unter die Lupe genommen hat, die kostenlose Girokonten anbieten. Manche Geldinstitute belegen die Gebührenfreiheit aber mit Bedingungen – etwa mit einem Mindestgeldeingang.
Genannt werden als Direktbanken, die ein kostenloses Girokonto anbieten, etwa die C24 Bank, die Edekabank sowie die Openbank, aber auch Genossenschaftsbanken wie die VR Bank Niederbayern-Oberpfalz (Stand Juli 2023).
Finanzfachleute raten: Das Kleingedruckte unter die Lupe nehmen
Die Verbraucherzentrale mahnt, dass die meisten Girokonten nicht wirklich kostenlos seien, auch wenn keine Grundgebühr verlangt wird. Verbraucher sollten bei der Wahl eines Girokontos auf das Kleingedruckte achten, sagen die Experten – die Grundgebühr sei zwar ein Kostenfaktor, aber längst nicht der einzige. Teils fallen Gebühren fürs Geldabheben sowie für Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge an.
Die Verbraucherberater verweisen auch darauf, dass nicht alle Gebühren, die eine Bank beim Girokonto erhebt, zulässig sind. Der Bundesgerichtshof habe bestimmte Entgelte, die Geldinstitute erheben, für unzulässig erklärt. Etwa: Für Konten, bei denen neben einem Grundpreis noch für jeden Buchungsvorgang auf dem Konto extra kassiert wird, gilt: Die Bank darf Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto nur begrenzt als Buchungsposten berechnen.
Verbraucherzentrale: Banken dürfen nicht immer Entgelt für die Kartensperre verlangen
Zudem betont die Verbraucherzentrale: Banken und Sparkassen dürfen in ihren AGB kein Entgelt für die Kartensperre verlangen, wenn sie mit der Sperre einer ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht nachkommen. Eine derartige Verpflichtung für Institute besteht laut Verbraucherzentrale etwa, wenn Kundinnen und Kunden den Diebstahl oder Missbrauch ihrer Karte melden.
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Einige Kreditinstitute fordern für aus dem Ausland eingegangenes Geld zu Unrecht eine Provision, sagen Verbraucherschützer und ordnen ein: „Offenbar wollen sie damit die EU-Forderung umgehen, die Überweisungskosten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu senken.“ Die Banken werden jedoch bei Girokonten als reine Verrechnungsstelle tätig und müssen laut Verbraucherzentrale den Geldeingang ordnungsgemäß verbuchen. Eine besondere Dienstleistung für Kundinnen und Kunden sei dies nicht.