Sie wurden einer Straftat bezichtigt, die Polizei sah das anders: Trotzdem mussten ein Syrer und eine Palästinenserin Mülheim jetzt verlassen.
Mülheim Dieser Artikel ist am 22. Juli veröffentlicht worden. Mittlerweile ist gegen die beiden ehemaligen ZUE-Bewohner Anzeige gestellt worden. Die Details dazu lesen Sie hier.
Die zwei jungen Geflüchteten, die in der Vorwoche zu Unrecht eines Einbruchsversuchs bezichtigt worden sind, mussten die Flüchtlingsunterkunft verlassen. Die Bezirksregierung erklärte nun auf Nachfrage ihr hartes Vorgehen.
In einem „Brandbrief“, der unter anderem an Innenminister Herbert Reul, Regierungspräsident Thomas Schürmann und Mülheims OB Marc Buchholz adressiert war, hatte ein Hauseigentümer aus der direkt angrenzenden Neubausiedlung an der Theodor-Wüllenkemper-Straße jenen „Einbruchsversuch“ in der Nacht zum 15. Juli reklamiert als einen von vielen Missständen, die nach der Inbetriebnahme der Landeseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) zu beklagen seien.
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Polizei wertete Mülheimer Überwachungsvideo aus und erkannte keine Straftat
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Die Polizei hatte diese Schilderung auf Nachfrage der Redaktion zurechtgerückt: Auf Bildern der Überwachungskamera sei lediglich festzustellen, dass sich ein Syrer (21) und eine Palästinenserin (20) vor der Garage auf dem Privatgrundstück aufgehalten hätten. Als über den Bewegungsmelder Licht angegangen sei, hätten sich beide direkt entfernt. Eine Straftat sei nicht erkennbar gewesen.
Trotzdem mussten der Syrer und die Palästinenserin auf Geheiß der Bezirksregierung schon am darauffolgenden Montag ihre Sachen zusammenpacken und die ZUE verlassen. Eine Sprecherin der Düsseldorfer Behörde ließ die Nachfrage der Redaktion unbeantwortet, wohin die beiden Geflüchteten verlegt worden sind. Auch ließ sie offen, mit welcher Ansprache die zwei Menschen des Hauses verwiesen wurden.
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Bezirksregierung spielt Vorgang herunter: Verlegung sei nichts Ungewöhnliches
„Verlegungen von Bewohnern finden immer wieder statt, insofern ist der Vorgang an sich nicht ungewöhnlich“, so die Sprecherin zum Umstand, dass die Polizei keine Strafanzeige gefertigt hatte. Im besagten Fall sei Anlass für die Verlegung der zwei Geflüchteten „allerdings das Betreten des Privatgrundstücks zur Nachtzeit“ gewesen. „Der Vorfall hat die Bewohner in der Nachbarschaft nachvollziehbar beunruhigt“, so die Sprecherin, die auf weitere Nachfrage berichtete, dass sich der Syrer und die Palästinenserin zuvor nichts anderes zuschulden kommen lassen hätten.
War eine Verlegung verhältnismäßig? Hätten eine Ansprache und ein Hinweis, dass das Betreten von Privatgrundstücken zu unterbleiben hat, nicht ausgereicht? Die Frage blieb bis dato unbeantwortet. Verlegungen könnten, seien aber „nicht selbstverständlich als Sanktionsmittel zu verstehen“, hieß es nur.