Mülheim. Mit 18 Messerstichen tötete ein 34-Jähriger die Mutter der gemeinsamen Kinder vor deren Augen. Zwei von ihnen (9 und 7) sollen nun aussagen.

Vor den Augen der drei gemeinsamen Kinder soll ein 34-jähriger Mann vergangenen Juni in der Nähe eines belebten Spielplatzes am „Blauen Haus“ in Styrum seine Lebensgefährtin mit 18 Messerstichen getötet haben. Die 31-Jährige erlag am nächsten Tag ihren Verletzungen, hinterließ drei Kinder im Alter von neun, sieben und drei Jahren. Die Tat hatte weit über Mülheims Stadtgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt. Seit Dezember steht der wegen Mordes angeklagte Ex-Partner und Vater der Kinder vor dem Landgericht Duisburg. Der Prozess, der sich Ende März schon seinem Abschluss zuzuneigen schien, hat nun eine Wendung genommen.

Anlass war der rechtliche Hinweis der Kammer bei einer Sitzung vor knapp drei Wochen, dass nun auch eine Verurteilung wegen eines zweiten Mordmerkmals in Betracht kommen könnte. Die Anklage ging bis zu diesem Zeitpunkt nur von niederen Beweggründen als Tatmotiv aus: Der Mann solle Angst gehabt haben, dass die Frau das alleinige Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder erwirken könnte. Nun hält die Kammer aber auch eine Verurteilung wegen Heimtücke für möglich.

Mülheimer erinnert sich nun wieder an die unmittelbare Vorgeschichte

Der Verteidiger des Angeklagten hatte daraufhin eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, gab sich aber mit einer fast dreiwöchigen Unterbrechung zufrieden. Die nutzte er offenbar, um sich mit seinem Mandanten ausgiebig zu beraten. „Wir haben das noch einmal gründlich durchgesprochen“, erklärte der Anwalt am Freitagvormittag im Duisburger Landgericht. Dabei habe der Angeklagte doch einige Erinnerungen an den Tatabend im vergangenen Juni wiedergewonnen.

Der Angeklagte mit einem Dolmetscher vor dem Landgericht Duisburg.
Der Angeklagte mit einem Dolmetscher vor dem Landgericht Duisburg. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Am zweiten Prozesstag, wenige Tage vor Weihnachten, hatte der Angeklagte nur eine äußerst knappe Einlassung abgegeben: „Es trifft zu, dass ich die Frau getötet habe. Ich bedaure meine Tat und schäme mich sehr dafür.“ Nun, knapp vier Monate später, trug der Verteidiger namens seines Mandanten eine Erklärung vor, die zumindest die unmittelbare Vorgeschichte der Tat beleuchtet. Demnach habe die Frau den Angeklagten am Tattag angerufen, um über die Kinder zu reden. „Er dachte, er solle sich um die Kinder kümmern, weil ihr das gerade alles zu viel werde.“

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Frau soll offenbart haben, dass sie den Mann mit allen Mitteln los werden wolle

Mit diesem Wissensstand habe sich der 34-Jährige auf den Weg zur Von-der-Tann-Straße gemacht, um mit mit seiner Ex-Partnerin zu sprechen. Stattdessen, so heißt es in der vom Verteidiger vorgetragenen Erklärung, habe die 31-Jährige den Serben bei dessen Eintreffen in dem Park vor dem Wohnblock mit Häme und Spott überzogen. „Siehst du, wie sehr ich dich manipulieren kann“, soll die Frau gesagt haben. „Ich muss jetzt nur die Polizei rufen, dann bist du hier weg.“

Nach der Attacke habe die 31-Jährige noch versucht, in den Wohnblock, das „Blaue Haus“, zu fliehen.
Nach der Attacke habe die 31-Jährige noch versucht, in den Wohnblock, das „Blaue Haus“, zu fliehen. © FUNKE Foto Services | Zoltan Leskovar

Die ehemalige Lebensgefährtin habe den Vater ihrer Kinder damit konfrontiert, dass sie ein Annäherungsverbot erwirkt habe, mit dem sie nun dafür sorgen könne, dass er aus Deutschland verschwinden müsse. Als der Angeklagte sie fragte, ob sie sich nicht schäme, soll die Frau lächelnd geantwortet haben: „Nein. Ich will dich loswerden.“ Der Verteidiger zitiert seinen Mandanten: „Ab diesem Moment weiß ich nichts mehr und muss wohl die Kontrolle verloren haben.“

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Die Strafkammer bestimmte nun vorsorglich bis Ende Mai ein halbes Dutzend weiterer Termine, um die Anklage zu verhandeln. Nun sollen auch die beiden älteren Töchter (9 und 7), die man bisher seitens des Gerichts bislang bewusst außen vor ließ, als Zeuginnen geladen werden. „Das können wir leider nicht ändern“, betonte die Vorsitzende. Problematisch könnte hierbei sein, dass die Kinder mittlerweile in Frankreich leben. Zu einer Reise nach Deutschland zwingen, um vor Gericht auszusagen, kann man sie nicht.