Mülheim. Mit einem Messer hat ein 34-Jähriger in Mülheim-Styrum seine Ex-Partnerin getötet, vor ihren drei Kindern. Die grausamen Details der Anklage.
Auf grausame Weise starb am 14. Juni eine 31-jährige Frau in Styrum. Ihr Lebensgefährte soll mit einem Messer auf sie eingestochen haben, verletzte die Frau so schwer, dass sie am Folgetag ihren Wunden erlag. Besonders schlimm: Die Tat, die ganz in der Nähe des Spielplatzes an der Von-der-Tann-Straße geschah, ereignete sich vor den Augen zahlreicher Kinder. Darunter auch die drei, sieben und neun Jahre alten gemeinsamen Kinder des Paares.
Nun steht der 34-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht Duisburg. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Tat aus niedrigen Beweggründen aus: Der Angeklagte soll befürchtet haben, dass seine getrennt lebende Lebensgefährtin das alleinige Sorgerecht für die Kinder erwirken könnte. Die gerichtliche Klärung wollte der Serbe, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte und sich nur zeitweise hier aufhalten durfte, offenbar nicht abwarten. Wenn er die Kinder verlor, sollte auch die Frau nichts davon haben, so das von der Anklagebehörde unterstellte Motiv.
34-Jähriger soll mindestens 18 Mal zugestochen haben
Am Abend des 14. Juni soll der Angeklagte seinen Plan in die Tat umgesetzt haben. Bewaffnet mit einem Messer, dessen Klinge 15 Zentimeter lang und fünf Zentimeter breit war, soll er sich der Frau schnell genähert und ihr unvermittelt mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben. Dann soll der 34-Jährige immer wieder zugestochen haben. Mindestens 18 Mal.
Die Frau soll noch zu flüchten versucht haben. Doch sie kam nur ein paar Meter weit, bevor sie zusammenbrach. Der Angeklagte soll weiter zugestochen haben. Die blutüberströmte Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort konnten die Ärzte fast kein lebenswichtiges Organ finden, das nicht beschädigt war: Leber, Milz, Nieren, Zwerchfell, Magen und Darm waren verletzt. Die Brusthöhle war an zwei Stellen eröffnet. Die 31-Jährige starb einige Stunden später an multiplem Organversagen.
Angeklagter will sich am nächsten Verhandlungstag einlassen
Die Kinder des Paares befinden sich seitdem in psychiatrischer Behandlung. Weinend sollen sie den Vater während der Tat angefleht haben, doch damit aufzuhören und die Mama in Ruhe zu lassen. Aktuell sollen sich die schwer traumatisierten Kinder bei einer Tante in Frankreich aufhalten. Auch viele andere Menschen, darunter zahlreiche Kinder, sollen Zeugen der Tat geworden sein. In unmittelbarer Nähe des Tatortes liegen eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und mehrere Sporteinrichtungen.
Da ein psychiatrischer Sachverständiger, der den 34-Jährigen auf dessen Schuldfähigkeit untersuchen soll, zu Prozessbeginn verhindert war, wurde am ersten Verhandlungstag lediglich die Anklageschrift verlesen. Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant, der seit dem 15. Juni in Untersuchungshaft sitzt, am nächsten Verhandlungstag, der für den 21. Dezember vorgesehen ist, einlassen wolle.