Duisburg. Wegen schwerer Vergewaltigung stand ein Mülheimer (35) vor Gericht. Er soll sich mehrfach an einem behinderten Mädchen (14) vergangen haben.
Elf Tage lang soll ein 35-jähriger Mülheimer im Juli 2022 eine 14-Jährige in seiner Wohnung festgehalten haben. Mehrfach soll er das Mädchen, das unter einer Intelligenzminderung leidet, misshandelt und zum Sex gezwungen haben. Die mehrtägige Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg konnte das allerdings nicht beweisen.
Der Angeklagte und die mutmaßliche Geschädigte sollen sich im Internet kennengelernt haben. Durch Drohungen gegen sie und ihre Familie soll der 35-Jährige die 14-Jährige dazu gebracht haben, ihn zu besuchen. Dann soll er sie in seiner Wohnung in Styrum festgehalten und sie jeden Tag mindestens einmal vergewaltigt haben. Außerdem soll er sie dazu gezwungen haben, sich mit ihren Eltern in Verbindung zu setzen und wegen einer angeblichen finanziellen Notlage um die Überweisung von 450 Euro zu bitten.
Mülheimer Angeklagter bestritt die Vorwürfe vor Gericht
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Alles hing von der Hauptbelastungszeugin ab. Doch die Aussage der 14-Jährigen, für deren Dauer die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, trug eher zur Verwirrung der Juristen als zur Aufklärung des Sachverhaltes bei. Eine Sachverständige, welche die Zeugin zuvor noch für aussagetüchtig hielt, änderte ihre Meinung recht schnell.
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Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Bereits zuvor hatte die Strafkammer eine weitere Anklage gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Dabei war es um einen Vorfall gegangen, bei dem der Angeklagte Mitte 2021 am Mülheimer Hauptbahnhof in eine Auseinandersetzung geraten war. Er war in Streit mit einem Mann gekommen, mehrere Zeugen mischten sich ein.
Vorfall am Mülheimer Hauptbahnhof sei Notwehr gewesen
Mehrere Personen sollen verletzt worden sein. Unter anderem soll der 35-Jährige einer Frau in den Finger gebissen haben. Die Wunde entzündete sich später. Bis heute leide die Zeugin unter den Folgen. Doch das Gericht konnte am Ende nicht ausschließen, dass der Angeklagte in Notwehr handelte. Übrig blieb nur eine einfache Körperverletzung. Der Vorwurf wurde eingestellt, der Angeklagte hatte sich bereits zuvor damit einverstanden erklärt, 1000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zu zahlen.