Mülheim. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft bald ab. In Mülheim sind bereits zahlreiche Einträge eingegangen, aber längst nicht alle.
In den vergangenen Tagen ist die Zahl der beim Mülheimer Finanzamt eingegangenen Grundsteuererklärungen stark gestiegen. „Im Finanzamt Mülheim wurden bisher 31.700 Erklärungen abgegeben, rund 57 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Birgit Höltgen, Leiterin der Behörde. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat.“ Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.
Mit den 57 Prozent der eingegangenen Erklärungen liegt Mülheim im Landesschnitt: Angaben der Finanzverwaltung zufolge sind 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen, auch hier liegt der Anteil damit bei 57 Prozent der benötigten Erklärungen. „Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab“, so Höltgen.
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Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe zunächst gemahnt. Gibt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen – hier allerdings kann es zu deutlichen Abweichungen von der Realität kommen. Daneben hält sich die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes vor.
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren.
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Wie geht es nach der Abgabe der Grundsteuererklärung weiter? Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. „Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer“, heißt es von der Finanzverwaltung des Landes. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Grundsteuererklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
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Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Mülheim unter 0208 3001 1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen in unserer Hotline sind bestens informiert und helfen Ihnen gerne weiter“, so Birgit Höltgen. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären.“Bei Fragen zu ELSTER, etwa zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das ELSTER Team NRW unter 0251 934 1954 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und Freitag 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.