Mülheim. Der Stichtag 31. Oktober naht, doch zigtausend Grundsteuererklärungen fehlen noch in Mülheim. Finanzamt gibt Tipps zu den häufigsten Problemen.
Bis zum 31. Oktober muss die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer eingereicht werden, doch die meisten Steuerpflichtigen hängen nach. NRW-weit wurden bislang erst rund 28 Prozent der Erklärungen abgegeben, nicht mal ein Drittel, teilt die Oberfinanzdirektion auf Anfrage mit.
Hochgerechnet auf Mülheim, wo insgesamt rund 56.000 Grundsteuererklärungen erwartet werden, hieße das: Etwa 40.300 Erklärungen stehen noch aus. Das Finanzamt Mülheim hat extra Aushilfskräfte für diese Großaufgabe eingestellt und gibt noch einmal wichtige Tipps.
Finanzamt Mülheim: Abgabe über Elster-Zugang der Kinder möglich
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Amtsleiterin Birgit Höltgen empfiehlt zum Einstieg die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de, auf der es Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen und Check-Listen gibt.
Praktisch und ratsam ist die Online-Abgabe unter www.elster.de. Ein Vorteil ist die digitale Endkontrolle: Die fertige Erklärung wird auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Was viele nicht wissen: Die Abgabe kann auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen“, erklärt Birgit Höltgen, „auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“.
Auch klassische Papier-Vordrucke gibt es noch
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Falls die Online-Abgabe gar nicht möglich ist, kann man sich Papier-Vordrucke beim Mülheimer Finanzamt an der Wilhelmstraße 7 abholen. „In Einzelfällen“ würden sie auch per Post zugeschickt, heißt es dort.
Dann weist die Amtsleiterin noch auf einige Knackpunkte hin, etwa das Aktenzeichen, das als erstes eingetragen werden muss (und nicht die Steuernummer). Die wichtigsten Angaben finden sich im individuellen Informationsschreiben, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken vom Finanzamt erhalten haben. Das Aktenzeichen steht auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Stadt.
Im Hauptvordruck der Feststellungserklärung, Zeile 11, muss der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner eingetragen werden. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Birgit Höltgen „Bei einem Einfamilienhaus ist meist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“
Häufige Fragen rund um Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen muss in Zeile 11 der eigene Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum eingetragen werden - er steht im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung. Hierzu haben Eigentümer beim Finanzamt Mülheim nachgefragt, ob in der eigenen Feststellungserklärung auch Angaben zu weiteren Personen erforderlich sind, die eine andere Wohnung im Haus besitzen. „Das müssen sie nicht“, sagt die Leiterin. Sie tragen nur die eigenen Daten ein.
Übrigens müssen auch alle diejenigen eine Erklärung abgeben, die kein Informationsschreiben bekommen haben. Wer das Schreiben nicht zur Hand hat, kann im Grundsteuer-Portal unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de die Daten abrufen. Für Fragen zur Grundsteuer ist die Hotline des Finanzamts Mülheim unter 0208/3001-1959 erreichbar (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr). „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, sagt die Chefin.