Mülheim. Wer die Grundsteuererklärung in Mülheim nicht erledigt hat, sollte sich beeilen. Welche Tipps das Finanzamt Eigentümern für die Erklärung gibt.
Wer zwischen den Feiertagen und im neuen Jahr Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat, kann sich bei der Telefonhotline des Finanzamts Mülheim melden. Das Hilfetelefon ist vom 27. bis zum 30. Dezember und im neuen Jahr ab dem 2. Januar besetzt.
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„Bei Fragen zur Grundsteuererklärung oder zur Abgabe mit Elster unterstützen unsere Expertinnen und Experten in der Grundsteuer-Hotline auch zwischen Weihnachten und Silvester sowie im neuen Jahr“, erklärt Birgit Höltgen, Leiterin des Finanzamts Mülheim. „Eigentümerinnen und Eigentümer, die die ruhigen Tage für die Erledigung ihrer Erklärung nutzen und dabei Fragen haben, erreichen uns wie gewohnt von 9 bis 18 Uhr unter 0208 3001-1959.“
Grundsteuer: Mehrere Möglichkeiten der Abgabe
Die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Das könne auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen“, so die Vorsteherin. „Viele reisen über die Feiertage in die Heimat und besuchen ihre Familien. Wir empfehlen, diese Gelegenheit auch zu nutzen, um beispielsweise die Eltern bei der Abgabe der Erklärung zu unterstützen.“
Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. „Wir rufen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dazu auf, dies jetzt zu tun“, so Höltgen. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man in diesem Jahr ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.“
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Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, könne im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück aufrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.