Mülheim. Der Betreiber der stillgelegten Pferdepension des Mülheimer Auehofes klagt gegen die Stadt Mülheim. Dabei werden Vorwürfe gegen ihn konkreter.
Der Betreiber des Mülheimer Auehofes will im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das amtlich verfügte Aus für seine Pferdepension in Saarn vorgehen. Die Stadt Mülheim hatte den Weiterbetrieb der Pferdepension wegen mutmaßlich fortgesetzter Verstöße gegen das Tierschutzrecht untersagt. Jetzt wird auch klarer, mit welchen Vorwürfen Betreiber Mario Bäcker konfrontiert ist.
Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang eines entsprechenden Antrags auf Anfrage dieser Redaktion. Dieser sei bereits am 8. Juli eingegangen (Az. 23 L 1495/22), nur einen Tag nach dem aufsehenerregenden Einsatz von Veterinär- und Ordnungsamt sowie zahlreichen Polizeikräften auf dem Hof an der Mintarder Straße.
Pächter des Mülheimer Hofes soll keine Tiere mehr halten und betreuen dürfen
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Am Morgen des 7. Juli lief die konzertierte Aktion von Stadtverwaltung und Polizei, die zur Amtshilfe hinzubeordert worden war. Vertreter der Stadtverwaltung übergaben Pächter Mario Bäcker (25), der den Hof am Fuße der Mendener Brücke erst seit Mai 2021 gepachtet hat, jene Ordnungsverfügung, die den Weiterbetrieb des Hofes untersagt und Bäcker wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzrecht mit einem Tierhaltungs- und -betreuungsverbot belegt.
Drei der 45 auf dem Hof lebenden Pferde waren beschlagnahmt worden, darüber hinaus Hunde, Schafe, Kühe und Hühner. Die Stadtverwaltung hatte verfügt, dass Bäcker die Kosten für die anderweitige Unterbringung der Tiere selbst zu tragen habe. Besitzer von Pferden, die einen Stall in der Ruhraue angemietet haben, waren aufgefordert worden, binnen zwei Monaten eine alternative Unterbringung für ihre Vierbeiner zu organisieren und bis dahin die Versorgung der Pferde selbst zu verantworten. Den Zugang zu den Ställen, so ordnete es das Amt an, soll Bäcker während dieser Übergangszeit durchgehend gewährleisten.
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Gericht äußert sich eingehender zu den Vorwürfen gegen den Mülheimer Pferdewirt
Während sich die Stadtverwaltung auch heute mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den mutmaßlichen tierschutzrechtlichen Verstößen auf dem Hof äußern will, brachte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes nun etwas Licht ins Geschehen und äußerte sich dazu, was Bäcker genau vorgeworfen wird.
Die Stadt Mülheim habe zur Begründung der Ordnungsverfügung ausgeführt, das seit der Betriebsübernahme durch Bäcker im Mai 2021 „eine Vielzahl tierschutzrechtlicher Beschwerden beim Veterinäramt eingegangen“ seien. Diese hätten laut Stadtverwaltung zu zwölf Überprüfungen der Tierhaltung geführt. Bei jeder seien umfangreiche tierschutzrechtliche Haltungsmängel festgestellt worden. Bäcker bestreitet die Vorwürfe, spricht von „Schikane“.
Mutmaßliche Vergehen: Von verdorbenem Futter bis zu fehlender Tierarzt-Versorgung
Das Verwaltungsgericht listete auch einige der mutmaßlichen Vergehen auf. So hieß es, dass seitens des Mülheimer Veterinäramtes unter anderem verdorbenes Futter auf dem Hof vorgefunden worden sei. Ebenso beklagt worden seien ein fehlender Witterungsschutz, zu kleine Haltungseinrichtungen, ein morastiger Boden, Hygienemängel, fehlendes Wasser für die Tiere und eine ausgebliebene tierärztliche Versorgung kranker Tiere.
Mehreren Ordnungsverfügungen zu den Haltungsbedingungen habe Bäcker nicht Folge geleistet, gibt das Gericht die amtlichen Feststellungen wieder. Der Betreiber des Pferdepensionshofes habe den Anforderungen des Paragrafen 2 des Tierschutzgesetzes „grob zuwidergehandelt und die Tiere über einen langen Zeitraum erheblich vernachlässigt“, gab das Gericht die Begründung des städtischen Veterinäramtes wieder.
Gericht hat Anwälte des Mülheimers aufgefordert, ihren Eilantrag zu begründen
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Bäckers Eilantrag beim Gericht richtet sich aktuell ausschließlich gegen die Stilllegung seines Betriebs, Gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot gehe er aktuell ausdrücklich nicht vor, da die Betreuung der noch auf dem Hof vorhandenen Tiere sichergestellt sei, so die Gerichtssprecherin.
Die Prozessbevollmächtigten von Bäcker, eine Kanzlei mit Sitz in Münster, ist durch die zuständige Kammer des Gerichtes aufgefordert worden, den Antrag zum Eilverfahren bis zum 29. Juli zu begründen. Die Stadt Mülheim habe derweil erklärt, von der Veräußerung der beschlagnahmten Tiere für die Dauer von vier Wochen abzusehen (die Frist begann am 11. Juli).
Wann das Gericht über den Eilantrag von Bäcker entscheiden wird, ist laut Gerichtssprecherin „derzeit nicht absehbar, zumal er noch nicht begründet worden ist und es sich um ein umfangreiches und rechtlich komplexes Verfahren handelt“.
Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes
Das Mülheimer Veterinäramt wirft dem Betreiber des Pferdepensionshofes vor, den Vorgaben zur Haltung und Betreuung von Tieren gemäß Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes grob zuwidergehandelt zu haben.Der Paragraf regelt für Menschen, die Tiere halten oder betreuen, dass sie a) „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, b) sie „die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“ und c) sie „über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“.