Mülheim. Nach dem Feuer in einem Mobilheim der Camping-Anlage am Entenfang mit einem Todesopfer hat sich die Stadt Mülheim zum Brandschutz erklärt.
Nach dem verheerenden Brand in einem Mobilheim der Freizeitanlage am Entenfang hat die Stadt Mülheim erklärt, wie es um die seit Jahren umstrittenen Brandschutzvorkehrungen in der Siedlung bestellt ist, in der offiziell rund 500 Bewohner gemeldet sind. Die Verwaltung legte sich auch fest in der Frage, ob sie einen Anlass sieht zur akuten Räumung des Geländes.
Die Bewohner hätten aufgrund des tragischen Unglücksfalls eine unverzügliche Räumung nicht zu befürchten, auch wenn seit Jahren als notwendig erachtete Brandschutzmaßnahmen in der Anlage weiter nicht umgesetzt sind, stellte Stadtdirektor und Rechtsdezernent Frank Steinfort am Freitag bei einer Pressekonferenz im Rathaus klar. Das Unglück vom Vortag hätte überall passieren können, „auch auf der grünen Wiese“, so Steinfort. Das sieht auch Anlagenbetreiber Dietmar Harsveldt so: „Das Ereignis, so wie es am Donnerstag eingetreten ist, wäre durch keine Maßnahme zu verhindern gewesen.“
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Beim Brand in einem Mobilheim starb in Mülheim eine 74-Jährige
Am Donnerstag war ein Mobilheim am Reiherweg nach einer Verpuffung in Brand geraten. Eine 74-jährige Frau kam dabei ums Leben. Ein Mann, der sich ebenfalls im Haus aufgehalten hatte und laut Harsveldt noch den Sprung aus dem Fenster schaffte, trug schwerste Brandverletzungen davon und wird weiter im Krankenhaus versorgt. Unklar war am Freitag, ob die Verpuffung tatsächlich von einem Gasbrennofen ausgegangen war oder womöglich von einer unsachgemäßen Bedienung einer Gasflasche. Die Brandermittler der Polizei waren am Tag nach dem tragischen Unglück vor Ort.
Auch wenn die Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung betonten, keinen Zusammenhang zum aktuellen Geschehen zu sehen: Knapp fünfeinhalb Jahre sind mittlerweile verstrichen, seit massive Brandschutzmängel in der Entenfang-Siedlung öffentlich eingestanden worden waren. Eine Lösung steht weiter aus. Eine zwischenzeitlich von der Stadt anvisierte Räumung der Siedlung wegen illegalen Betriebs einer Wochenendhaus-Anlage hatte das Oberverwaltungsgericht der Stadt in diesem Jahr untersagt, weil die Stadt mit dem Betreiber der Anlage den falschen Adressaten ausgewählt hatte. Sie hätte im Zweifel mit allen Rechtsfolgen gegen jeden einzelnen Mobilheim-Besitzer vorgehen müssen. Zur Gefahrenabwehr aber, so das OVG seinerzeit, könnte die Stadt gleichwohl jederzeit harte Maßnahmen ergreifen.
Stadt Mülheim sah in der Vergangenheit und auch jetzt keine akute Gefährdungslage
Bleibt der mangelhafte Brandschutz. Die Stadt entschied sich schon im Vorjahr, mit dem Betreiber den Weg zu beschreiten, in enger Abstimmung endlich ein taugliches Brandschutzkonzept zur Umsetzung zu bringen. Eine Räumung wegen einer akuten Gefährdungslage schloss die Stadt auch am Freitag aus. Man habe dazu eine Pro-und-Contra-Liste erstellt, sagte am Freitag der Leiter der städtischen Bauaufsicht, Axel Booß.
Gegen „brandschutztechnische Forderungen im Sofortvollzug“ habe gesprochen, dass überall auf der Anlage Löschwasser zur Verfügung stehe, ebenso ausreichend Feuerlöscher. Auch sei jedes Mobilheim mit Rauchmeldern ausgestattet. Dass etliche Häuser so nah beieinanderstehen, dass bei einem Brand Feuer schnell übergreifen könnte, sei bei der Gewichtung nicht entscheidend zum Tragen gekommen, so Booß am Freitag auf Nachfrage. Stadtdirektor Steinfort ist der Ansicht, dass die Stadt sich in der Sache auch im aktuellen Brandereignis nichts vorzuwerfen hat: „Wir haben alles getan, was wir konnten und mussten. Wir haben keine Angst vor der Staatsanwaltschaft.“
Brandschutzkonzept soll in Kürze stehen – wesentliche Maßnahmen innerhalb eines Jahres
Und tatsächlich erwartet die Bauaufsicht innerhalb der nächsten zwei Wochen, dass sie ein vom Betreiber Harsveldt in Auftrag gegebenes Brandschutzkonzept nach einigen Nachbesserungen wird abschließend prüfen können. Darin wird laut Booß auch festgelegt, was Harsveldt innerhalb eines Jahres umzusetzen hat. Dazu zählt, dass einzelne Mobilheime und Wohnwagen-Standorte zu räumen sein werden, um freie Schneisen von zehn Metern Breite zu schaffen, über die hinaus sich Feuer im Brandfall nicht ausbreiten könnte und die Platz bieten für Feuerwehreinsätze.
Platzbetreiber Harsveldt sagte am Freitag zur Redaktion, dass er entsprechend schon Pachtverträge auslaufen habe lassen, „es laufen gerade Räumungsklagen“. Einige Mobilheime seien schon abgerissen, weitere würden im Herbst dem Erdboden gleichgemacht.
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Betreiber obsiegt vor Gericht: Anlage wäre dauerhaft zu genehmigen
Für die betroffenen Bewohner, die lange schon dauerhaft und ohne zweite Bleibe auf der Anlage wohnen, deutet sich gar an, dass ihnen am Entenfang ein alternativer Standort angeboten werden könnte. Basis sind jüngste Gerichtsurteile, die Harsveldt gegen die Stadt erwirkt hat. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, dass die Stadt nicht länger den Standpunkt vertreten darf (oder muss), die Siedlung mit fest errichteten Wochenendhäusern entspreche nicht dem alten Bebauungsplan, der lediglich einen Campingplatzbetrieb erlaubt.
Das Gericht stellte unmissverständlich dar, dass die Stadt es über Jahrzehnte versäumt hatte, diese Entwicklung zu unterbinden. Nun seien Fakten geschaffen, das Wochenendhausgebiet sei von der Stadt nachträglich zu genehmigen, wenn der Betreiber einen entsprechenden Bauantrag stelle. Laut Bauaufseher Booß macht das den „sozialverträglichen“ Weg frei, auch neue Bauten am Entenfang zu genehmigen. Dauerhaftes Wohnen bleibe freilich weiterhin untersagt, wenn auch bei langjährigen Pächtern in großen Teilen geduldet.