Mülheim. . Die meisten Bewohner können auf dem Campingplatz wohnen bleiben.Stadt hat Einzelgespräche geführt und lässt Gründe gegen einen Umzug gelten.

  • Am Entenfang 7 ist bei vielen Bewohnern die Angst vor einem „Rauswurf“ verflogen
  • Die meisten Bewohner haben persönliche Gründe gegen einen Umzug vorgetragen
  • Als Erstwohnsitz dürfen die Häuser jedoch nicht mehr verkauft oder vererbt werden

Die meisten Bewohner, die sich zum Teil vor Jahrzehnten mit ihrem Erstwohnsitz auf dem Campingplatz am Entenfang niedergelassen haben, werden dort auch verbleiben können. „Ich schätze, dass wir uns mit etwa 90 Prozent der Anwohner dort geeinigt haben“, sagt der Leiter des städtischen Planungsamtes, Jürgen Liebich. Sehr viele Einzelgespräche hatte die Stadt dazu mit den Anliegern, der vielleicht idyllischsten Adresse Mülheims, geführt. Die meisten hatten Gründe dafür vorgebracht, dort verbleiben zu wollen.

Dabei sah es zu Beginn des Jahres völlig anders aus: Dauerwohnen mit Erstwohnsitz ist auf dem Campingplatz am See ganz im Westen der Stadt nicht gestattet. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde duldete den Zustand mit Verweis auf die Baunutzungsordnung nicht länger und ermahnte die Stadtverwaltung, dies auch zu beachten und nötige Konsequenzen zu ziehen. Regelrechte Existenzängste kamen unter den Bewohnern auf, die zum Teil ihr gesamtes Vermögen in das Häuschen am See investiert hatten. Die Stadt hatte das Dauerwohnen dort zudem stets toleriert. Für sozialverträgliche Lösungen wollten sich alle Politiker stark machen. „Keiner wird morgen vor die Tür gesetzt“, lautete das einhellige Versprechen. Es wurde gehalten.

Große persönliche Probleme bekommen

„Viele hätten mit einem erzwungenen Umzug große persönliche Probleme bekommen“, erklärte Liebich und betont, dass auch die Bezirksregierung der Stadt Spielraum gelassen habe. Im hohen Alter sollte keiner mehr die Anlage verlassen müssen. Wer krank und gebrechlich ist und dort sein sicheres soziales Umfeld hat, sollte auch bleiben können. Und auch jene, die sich finanziell keine Stadtwohnung leisten können, sollten nicht die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen. Familien, zum Teil in mehreren Generationen, wollte auch keiner auseinanderreißen. „Die Stadtverwaltung“, lobt Ramona Baßfeld, Anwohnerin und auch Ratsfrau, habe sich große Mühe geben, jeden einzelnen Fall zu bewerten. Viele der Anwohner hätten auch ärztliche Atteste vorlegen können: Umzug unzumutbar. Bei einigen kritischen Fällen gebe es noch weitere Gespräche, so Liebich. Einige Bewohner, die nach 2014 an den Entenfang gezogen seien, hätten die Anlage auch freiwillig verlassen.

Fest steht: Der Wohnsitz darf in keinen Fall mehr als Erstwohnsitz vererbt oder verkauft werden. „Das wird für viele zu finanziellen Verlusten führen“, weiß Ramona Baßfeld. Dennoch seien die meisten froh, dass der Druck weg ist. „Die großen Sorgen gibt es nicht mehr.“

Die Stadt ist dabei, aus dem Campingplatz ein Sondergebiet „Wochenendplatz“ zu machen und auf diese Weise die derzeit planungsrechtlich nicht genehmigte Nutzung zu legalisieren. Als Freizeit- und Erholungszone mit Wochenendhäusern bleibt der Entenfang 7 ein Stück Mülheim.

>>Brandschutz erfordert Änderungen

Ändern wird sich an einzelnen Stellen der Anlage der Zuschnitt: „Viele Häuser stehen sehr eng zusammen, was aus brandtechnischen Gründen nicht erlaubt ist“, so Jürgen Liebich. Entsprechende Begehungen durch die Feuerwehr haben stattgefunden.

Ausreichend Platz und Wege für die Feuerwehr werden geschaffen – im Interesse aller. Das eine oder andere Häuschen wird dafür auch versetzt werden müssen. „Aber auch dafür“, so Ramona Baßfeld, „haben die meisten von uns Verständnis.“