Mülheim. Wer in ein Hochinzidenzgebiet reist, muss die erforderliche Quarantäne bei den meisten Mülheimer Arbeitgebern durch Urlaubstage ausgleichen.
Aufgrund der hohen Coronafallzahlen gelten mehrere beliebte Urlaubsländer wie die benachbarten Niederlande oder Spanien mittlerweile wieder als Hochinzidenzgebiete. Was das für Urlaubsrückkehrer in Bezug auf ihre Arbeit bedeutet.
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Schon Ende Juni sorgte Dortmunds Personaldezernent Christian Uhr mit einer klaren Ansage für Aufsehen, mit der er das scheinbar unbeschwerte Sommerglück trübte: Urlauber, die wissentlich in Virusvariantengebiete reisen, müssten mit Konsequenzen seitens des Arbeitgebers rechnen. Konkreter kündigte er an, dass die Zeit der Quarantäne durch Urlaubstage oder Überstunden ausgeglichen werden müsste. „Wir scheuen uns auch nicht, notfalls das Gehalt zu kürzen, wenn ein entsprechendes Verschulden vorliegt“, sagte Uhr gegenüber den Ruhrnachrichten.
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Der ein oder andere Arbeitgeber befürchtet, dass ihre Angestellten, den Urlaub durch eine Quarantäne „verlängern“ wollen. Daher werden im Vorfeld Regelungen getroffen. Auch in Mülheim müssten Beschäftigte der Stadtverwaltung sowie deren Beamtinnen und Beamte „eine gegebenenfalls erforderliche Quarantäne nach einem Urlaub in einem Virusvariantengebiet durch die Inanspruchnahme von Urlaub oder Zeitguthaben abdecken“, wie Stadtsprecher Volker Wiebels mitteilte. Die Ausnahme ist, wenn die dienstlichen Aufgaben im Homeoffice erledigt werden können.
Aldi Süd hält sich als einer der größten Arbeitgeber in Mülheim strickt an die Regelungen, die in der Corona-Schutzverordnung festgehalten sind. „Demnach müssen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Rückkehr aus dem Ausland an die aktuell geltenden Einreise- und Quarantäneverordnungen halten“, sagt Sprecherin Annika Büschken.
Auch Kinder unter sechs Jahren müssen in Quarantäne
Lange Zeit waren Kinder unter sechs Jahren von den Quarantänerichtlinien ausgenommen. Das ist nun nicht mehr so. Wer noch nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss nach der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet für zehn Tage in Quarantäne. Mit einem negativen Corona-Test lässt sich dieser Zeitraum nach fünf Tagen verkürzen. „Die Eltern müssen in diesen Fällen dafür sorgen, dass die Kinder in der Quarantäne betreut werden“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Dies sei nicht Aufgabe des Arbeitgebers. Gelingt dies nicht, müsste auch in diesem Fall Urlaub oder Zeitguthaben in Anspruch genommen werden.
RKI stuft Risikogebiete ein
Seit Dienstag, 27. Juli, gelten laut Robert-Koch-Institut (RKI) die Niederlande und Spanien als Corona-Hochinzidenzgebiete – inklusive der Balearen wie Mallorca und Ibiza sowie der Kanarischen Inseln.
Seit dem 25. Juli gelten Dänemark (mit Ausnahme von Grönland) sowie die französischen Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und das Übersee-Département Martinique als einfache Risikogebiete. Dies gilt auch für Irland, Malta und Monaco. Eine Liste der internationalen Risikogebiete hat das Robert Koch-Institut unter rki.de
„Gerade jetzt im Sommer ist es natürlich schade, aber jeder sollte aktuell darauf achten, wohin er in den Urlaub fährt“, appelliert Wiebels. Auch eine Sprecherin der Bezirksregierung rät, den Urlaub „zeitlich und geografisch“ so planen, dass die Kinder ab dem ersten Schultag (18. August) wieder am Unterricht teilnehmen können. Allerdings würden weder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, noch Bußgelder festgelegt, wenn Schülerinnen und Schüler nach den Ferien wegen einer angeordneten Quarantäne der Schulpflicht nicht nachkommen können.