Mülheim. Der Inzidenzwert unter 35 macht’s möglich: Seit dem 11. Juni sind in Mülheim weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Diese Regeln gelten aktuell.

Die Mülheimer dürfen sich freuen: Seit Freitag, 11. Juni, gelten weitere Corona-Lockerungen. Der Inzidenzwert lag zuvor laut Robert-Koch-Institut an fünf aufeinanderfolgenden Tag unter der 35er-Marke.

Erstmals nach vielen Monaten hatte Mülheim den Schwellenwert an Fronleichnam endlich unterschritten. Da dies aber ein Feier- und kein Werktag war, zählte er ebenso wenig für die Fünf-Tages-Regel wie der folgende Sonntag. Doch es reichte trotzdem für die erhofften Erleichterungen: Am 4. Juni (Freitag) lag der Wert bei 28,7, am 5. Juni (Samstag) bei 19,9, am 7. Juni (Montag) bei 15,2, am 8. Juni (Dienstag) bei 14,7 und am 9. Juni (Mittwoch) bei 8,8.

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Inzidenzwert in Mülheim liegt seit dem 3. Juni unter dem 35er-Schwellenwert

Das Land hat dies noch am selben Mittwoch offiziell festgestellt. Am übernächsten Tag (Freitag, 11. Juni), griffen damit die nächsten Lockerungen, Stufe 1 trat in Kraft. Was das bedeutet, zeigt die Übersicht:

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Kontaktbeschränkung

Aktuell (Stufe 2): Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten oder Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten.

Stufe 1: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Gastronomie

Aktuell (Stufe 2):Außengastronomie ohne Test, Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht, Öffnung von Kantinen möglich (für Betriebsangehörige ohne Test).

Stufe 1: Liegt die Landesinzidenz anhaltend unter 35, ist auch ein Besuch der Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich. Die NRW-Inzidenz lag am Montag, 7. Juni, bei 27,6.

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Handel

Aktuell (Stufe 2): Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmetern.

Stufe 1: Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg. Diese Sonderregel besagt bislang: Auf der Fläche, die die 800 Quadratmeter übersteigt, darf sich weiter nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten.

Kultur

Eine erste Open-Air-Veranstaltung gab es am 2. Juni auf der Drehscheibe am Mülheimer Ringlokschuppen. Das Kainkollektiv präsentierte eine Performance.
Eine erste Open-Air-Veranstaltung gab es am 2. Juni auf der Drehscheibe am Mülheimer Ringlokschuppen. Das Kainkollektiv präsentierte eine Performance. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Aktuell (Stufe 2): Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Museen, Ausstellungen ohne Termin.

Stufe 1:Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Ab 1. September wären Musikfestivals mit bis zu 1000 Gästen wieder möglich, allerdings mit negativem Test.

Sport

Aktuell (Stufe 2): Außen kontaktfreier Sport – zum Beispiel Radfahren oder Joggen – ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, mit Test und Rückverfolgbarkeit. Sport innen (einschließlich Fitnessstudios), kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, innen Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.

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Stufe 1: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Freizeit

Aktuell (Stufe 2):Öffnung aller Bäder mit Liegewiesen, Saunen, Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen öffnen wieder, mit Test.

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Stufe 1: Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen mit negativen Tests öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Parties

Stufe 1: Es wären auch erstmals wieder Parties möglich - aber nur außen für 100 Gäste, innen für maximal 50 Gäste. Die Gäste benötigen einen negativen Test. (MarS/sto)