Mülheim. Die Inzidenz in Mülheim blieb auch am fünften Tag in Folge unter 50. Ab Sonntag gelten nun weitere Lockerungen. Hier die Übersicht der Regeln.

Seit Samstag (29. Mai) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Mülheim unter 50. So greifen schon ab Sonntag weitere Lockerungen der Corona-Regeln.

Für weitergehende Lockerungen ist es nötig, dass das Robert-Koch-Institut für fünf aufeinanderfolgende Werktage für Mülheim eine Inzidenz von unter 50 veröffentlicht. Dies war der Fall am Freitag (4. Juni). So war das Land am Freitag verpflichtet, dies auch offiziell festzustellen. So kann es in der Stadt am übernächsten Tag zu weiteren Lockerungen kommen, also am Sonntag. Hier die Lockerungen im Überblick.

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Kontakte: Treffen von Angehörigen aus drei Haushalten sind ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum möglich. Sind alle Beteiligten negativ getestet, können sich auch zehn Personen unabhängig ihrer Haushalte treffen.

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Gastronomie:In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Auch die Innenbereiche von Kneipen und Restaurants dürfen wieder öffnen, sofern die Gäste negativ getestet sind und einen festen Platz haben.

Hundeschulen dürfen wieder öffnen

Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf maximal eine Kundin oder ein Kunde gleichzeitig im Geschäft sein.

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Auch „Kirmeselemente“ sind für negativ Getestete zulässig.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht beispielsweise ist ohne Begrenzung auf eine Personenanzahl möglich. Das heißt: Auch Hundeschulen dürfen draußen wieder Gruppenunterricht anbieten. In Innenräumen gilt eine Testpflicht. Ein Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es einen festen Sitzplan gibt. Handelt es sich dabei um einen Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten, ist die Personenzahl aufgrund des erhöhten Aerosolausstoßes auf zehn Personen begrenzt (mit Corona-Test).

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500 Gäste bei Kulturveranstaltungen erlaubt

Kinder- und Jugendarbeit: Finden die Treffen drinnen statt, gilt eine Beschränkungen auf 20 Teilnehmer, draußen auf 30. Es gilt die Testpflicht. Mit Test sind auch Ferienangebote und -reisen möglich. Eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Kultur: Voraussetzung für Veranstaltungen sind ein fester Sitzplan (Sitzordnung im Schachbrettmuster, also versetzt) und ein negatives Testergebnis der Besucher. Alle Kulturangebote, egal ob drinnen oder draußen, obliegen einer Höchstzahl von 500 Gästen. Dazu zählen Konzerte, Theater, Opern und Kinos.

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Sport:Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 Personen zulässig. Drinnen dürfen maximal zwölf Personen gemeinsam einen Kontaktsport ausüben, sofern eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist (etwa über Teilnehmerlisten) und negative Tests vorliegen. Für kontaktfreien Sport gibt es keine Personenbegrenzung, egal ob drinnen oder draußen. Die Regeln gelten auch für Fitnessstudios.

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Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden. Auch in Sporthallen sind Zuschauer zulässig bis zu einer Höchstanzahl von 500 – aber nur mit negativem Test und festem Sitzplatz.

Schwimmen möglich – aber nur mit aktuellem Test

Freizeit: Für negativ Getestete öffnen dürfen Bäder, Saunen und Indoorspielplätze.

Private Veranstaltungen: Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen mit bis zu 50. Dazu zählen jedoch keine Partys.

Lesen Sie hier, welche Regeln noch bis Sonntag gelten.

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