Mülheim. Das Gericht hat einen 26-Jährigen als psychisch erkrankt eingestuft, der im November 2020 einen Mitbewohner im Mülheimer Flüchtlingsheim angriff.
Mit der Anordnung der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann, der zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft an der Oberheidstraße in Dümpten gewohnt hatte. Genau dort hatte er am 29. November 2020 durch ein offen stehendes Fenster einen Mitbewohner angegriffen, der gerade in einer Küche sein Essen zubereitete.
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Der Beschuldigte schrie nach Satan, Gott und heiligem Krieg
Die zweitägige Hauptverhandlung hatte das Bild eines turbulenten und dramatischen Geschehens gezeichnet. Nachdem dem Beschuldigten, der dabei wirre Drohungen ausstieß und etwas von „Satan“, „Gott“ und „heiligem Krieg“ schrie, der Einlass ins Gebäude versperrt blieb, hatte er durch das Fenster Steine auf den Mann in der Küche geworfen.
Als der Angegriffene das Fenster schließen wollte, gab es ein verbissenes Gerangel um das Fenster und um einen als Hilfsmittel eingesetzten Stuhl. Auf der einen Seite zog und zerrte der 26-Jährige, der herein klettern wollte, auf der anderen Seite tat der Mann in der Küche, der das zu verhindern versuchte, es ihm gleich.
Sachverständiger hatte keinen Zweigel an der psychischen Erkrankung
Letztlich gewann der Mann in der Unterkunft. Bei dem teilweise akrobatisch anmutenden Gefecht im Fensterrahmen zog er sich allerdings Prellungen, Schürfwunden und eine Schnittverletzung am Fuß zu. Der 26-Jährige hatte zu einem Brotmesser gegriffen, als sich der Verteidiger mit dem Fuß in den Fensterrahmen stemmte, um zu verhindern, dass er mitsamt dem umkämpften Stuhl hinausgezogen wurde.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte am Schluss der Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei und nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Genau so war der medizinische Gutachter aber auch davon überzeugt, dass von dem 26-Jährigen ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung weitere erhebliche Straftaten zu befürchten seien.
Strafkammer stuft Angeklagten als „gemeingefährlich“ ein
Der Strafkammer blieb daher nichts anderes übrig, als den Angeklagten als gemeingefährlich einzustufen und dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang einzuräumen. Mit dem Urteil gab die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die mit der Forderung nach Unterbringung des 26-Jährigen das Sicherungsverfahren ins Rollen gebracht hatte.
Über das weitere Schicksal des Angeklagten entscheiden in den kommenden Jahren in erster Linie die Ärzte. Im Abstand von jeweils zwei Jahren wird der Beschuldigte förmlich medizinisch begutachtet werden. Das ist die Grundlage für die juristische Prüfung der Frage, ob und wann er möglicherweise entlassen werden kann.