Mülheim/Duisburg. Vor dem Landgericht Duisburg steht ein Mülheimer (42), der Frauen im Fliedner-Altenheim sexuell angegriffen hat. Pflegekräfte jagten ihn.

Ziemlich unruhig ging es in der Nacht zum 20. Oktober 2020 im Altenheim im Selbecker Fliedner-Dorf zu. Ein Mann, der dort nicht das Geringste zu suchen hatte, soll sich durch eine offen stehende Brandschutztür Zugang verschafft und mehrere Bewohnerinnen belästigt haben. Wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung steht der 42-jährige Mann aus Saarn nun vor dem Landgericht Duisburg.

Mülheimer (42) soll durch eine offen stehende Brandschutztür eingedrungen sein

Gegen 1.30 Uhr soll der Beschuldigte das erste Zimmer betreten haben. Eine 89-jährige Bewohnerin soll sich zwar verbal gegen die Zudringlichkeiten gewehrt haben, konnte aber nicht verhindern, dass er sie begrapschte. Die 70-jährige Bewohnerin eines anderen Zimmers soll der Beschuldigte wenige Minuten später an die Brust gefasst haben.

Einer weiteren 90-Jährigen wollte er laut Antragsschrift die Windeln wechseln, wurde von der Seniorin aber energisch aus dem Zimmer verwiesen. Und das, obwohl der 42-Jährige behauptet haben soll, in der Pflegeeinrichtung zu arbeiten.

Einer 82-jährigen Bewohnerin Kissen ins Gesicht gedrückt - Todesangst

Zuletzt soll er sich einer 82-Jährigen in eindeutiger sexueller Absicht genähert haben. Als die Frau um Hilfe rief, soll er ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben. Die alte Dame bekam Atemnot und Todesangst. Eine Zeugin soll den 42-Jährigen gegen 4.30 Uhr dabei überrascht haben, wie er in dem Zimmer der Geschädigten seine Hose schloss oder gerade öffnen wollte. Erfolglos soll er erneut behauptet haben, dort zu arbeiten, bevor er das Weite suchte. Drei Pflegekräfte verfolgten ihn.

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„Ich bin das Wort Gottes“, soll ihnen der Mülheimer zugerufen und den Verfolgern, auch unter Verweis auf seine Muskeln, geraten haben, ihn besser in Ruhe zu lassen. Auch die Polizisten, die ihn nur wenige Minuten später festnahmen, soll er bedroht haben. Nach einem Monat Untersuchungshaft landete der Mann in der vorläufigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Psychische Erkrankung und Drogenkonsum

Das Landgericht muss nun über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den Mann zum Schutz der Allgemeinheit dort dauerhaft zu belassen. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass eine psychische Erkrankung die Hauptrolle für die mutmaßliche Schuldunfähigkeit des 42-Jährigen spiele. Doch die tritt - laut einem vorläufigen Gutachten - nur gravierend in Erscheinung, wenn der Mann Drogen nimmt. Deshalb könnte am Ende des Sicherungsverfahrens, für das bis 6. Mai noch zwei weitere Sitzungstage geplant sind, auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stehen.

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Der Beschuldigte ließ durch seinen Verteidiger zu Prozessbeginn einräumen, dass er in der Tatnacht Drogen und Alkohol konsumiert habe. „An die Taten selbst hat mein Mandant aber praktisch keine konkrete Erinnerung mehr.“ Der 42-Jährige könne sich nur noch daran erinnern, dort gewesen zu sein und dass ihn irgendwer angeschrien habe.