Duisburg. Wegen Nötigung und Körperverletzung stand ein Mülheimer (41) vor dem Landgericht Duisburg. Gericht wies psychisch Kranken ein.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete vor dem Landgericht Duisburg das Sicherungsverfahren gegen einen 41-Jährigen aus Mülheimer. Die 2. Große Strafkammer ordnete die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In Duisburg hatte der 41-Jährige eine Joggerin in Todesangst versetzt, in einer Wohneinrichtung in Mülheim mehrere Mitbewohner angegriffen.
Die Joggerin hatte sich am 16. Juli 2019 über den an einem Baum an der Sechs-Seen-Platte lehnenden Mann, der sie seltsam anstarrte, noch gewundert. Damit, dass er sie in der nächsten Sekunde von hinten packte und umklammerte, hatte die 51-Jährige aber nicht gerechnet. „Das habe ich bis heute nicht verwunden“, so die Zeugin.
Mülheimer griff am Duisburger Hauptbahnhof zwei Personen an
Überrascht waren auch ein Mann und eine Frau gewesen, die am Hauptbahnhof auf den Bus warteten, als der 41-Jährige sie anschrie und schlug. Einem plötzlichen Stimmungswechsel waren auch mehrere Mitbewohner einer Wohneinrichtung in Mülheim zum Opfer gefallen. „Eigentlich waren wir gute Freunde“, erinnerte sich ein 36-jähriger Zeuge. „Aus heiterem Himmel hat er uns angegriffen.“ Der 41-Jährige schlug mit einem Receiver zu, fügte zwei Mitbewohnern Platzwunden im Gesicht zu.
Als ein psychiatrischer Sachverständiger ihn kurze Zeit später erstmals besuchte, hatte der Angeklagte noch etwas von „Morden“ berichtet, deren Zeuge er geworden sei. Und er hatte steif und fest behauptet, die Mörder lebten in der gleichen Einrichtung wie er. „Als ich ihn zuletzt untersuchte, hatte sich sein Zustand deutlich gebessert“, berichtete der Mediziner. Offenbar scheine der Mann inzwischen medikamentös gut eingestellt zu sein.
Gutachten eines Sachverständigen gab den Ausschlag
Das ändere aber nichts daran, dass der Beschuldigte unter einer psychotischen Störung und Wahnvorstellungen leide, die ihn zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig machten. Zusätzlich problematisch sei der Drogenkonsum des Mannes . Bei einer lockeren Betreuung in einer eher offenen Einrichtung stehe zu befürchten, dass der 41-Jährige wieder Drogen konsumiere, dafür aber seine Medikamente nicht mehr nehme, und es zu weiteren erheblichen Straftaten komme, so das Fazit des Sachverständigen. „Das kann nur durch eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung verhindert werden.“
Vor diesem Hintergrund sah die Kammer keine andere Möglichkeit, als dem Antrag der Staatsanwaltschaft nachzukommen und den 41-Jährigen auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Die vom Gesetz vorgesehen engen Vorgaben für diese freiheitsentziehende Maßnahme lägen ohne Zweifel vor, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Und dem Schutz der Allgemeinheit müsse der Vorrang gewährt werden.