Mülheim. Weil außer Notbetreuung nichts mehr läuft, stellen Eltern die Zahlung der Beiträge für OGS & Co. ein. Die Stadt Mülheim verschickt Mahnungen.

Rund 100 Anfragen erzürnter Eltern sind in den vergangenen Wochen beim Amt für Kinder, Jugend und Schule eingegangen. Warum nur müssen wir immer weiter Beiträge für Kita oder Offene Ganztagsschule (OGS) zahlen, wenn die Betreuung wegen der Pandemie kaum oder überhaupt nicht mehr stattfindet, lautete die wütende Nachfrage. Und es blieb nicht bei Beschwerden, berichtet Abteilungsleiter Jörg Albrecht am Freitag. „Einige haben ihre Zahlung einfach eingestellt.“ Das sei rechtlich nicht möglich; es gebe ja formelle Leistungsbescheide. Daher habe die Stadt nun Mahnungen auf den Weg gebracht.

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Vom Mittel der Mahnung haben die beiden anderen großen Träger von Ganztagsbetreuung – Caritas und Diakonisches Werk – bislang keinen Gebrauch gemacht. Dabei verzeichnen auch sie deutlich Rückgänge in der Kasse; vielfach haben Eltern ihre Einzugsermächtigungen storniert. Oder es wurde schon vorsorglich nicht eingezogen, weil andernfalls massiv Widerstand drohte.

Mülheimer Träger müssen die VGS fast allein finanzieren

Man wolle versuchen, anders durch die verbleibenden Wochen der Krise zu kommen, sagt Birgit Hirsch-Palepu, Geschäftsführerin beim Diakonischen Werk. „Wir müssen das alle gemeinsam schaffen.“ Sie verstehe die großen Nöte der Eltern gut, doch bitte auch um Verständnis für die Träger. Denn vor allem der Bereich Verlässliche Ganztagsschule (VGS), die eine Betreuung bis 13 oder 14 Uhr abdeckt, bereitet jetzt Probleme. Die VGS nämlich müssen die Träger fast allein finanzieren, anders als die OGS-Betreuung, die stark unterstützt wird von Land und Kommune. Daher fällt das Loch dort besonders auf.

Genaue Zahlen nennen die Träger nicht, doch mehrere Zehntausend Euro sind zwischen Februar und Mai zusammengekommen. 380 Jungen und Mädchen besuchen allein die VGS der Caritas, so Georg Jöres, Fachdienstleiter für Schule und Jugend. Deren Eltern zahlen zwischen 70 und 80 Euro – 27.000 Euro kommen da pro Monat mindestens zusammen. Beim Diakonischen Werk, das elf Standorte betreibt, sind es monatlich rund 37.000 Euro, sagt Hirsch-Palepu.

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„Wir haben die gleichen Kosten wie zuvor“

Selbst wenn einige Eltern ohne Murren durchgehend den vollen Satz für die ausgefallene VGS-Betreuung bezahlt hätten: „In Summe ist das über so viele Monate ein echtes Problem“, so Jöres. „Wir haben ja die gleichen Kosten wie zuvor, bezahlen unsere Mitarbeiter weiter.“ In Zeiten von Notbetreuung in Mini-Gruppen sei man auf jede helfende Hand angewiesen, gebe es für das Personal genug zu tun.

Der Mahnung können weitere Unannehmlichkeiten folgen

Abteilungsleiter Albrecht weist darauf hin, dass die Eltern auf jeden Fall weiter zahlen müssen.

Aus einer Mahnung, die ohnehin schon Gebühren mit sich bringt, könnten anderenfalls schnell weitere Schwierigkeiten erwachsen. So drohe auch ein Beitreibungsverfahren.

Worauf nun alle warten, ist die Entscheidung des Landes, ob und in welcher Höhe Beiträge erstattet werden. Nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 hatte das Land noch voll bezahlt, auch Anfang des Jahres ist Geld geflossen. „Doch für Februar, März, April und jetzt Mai haben wir noch nichts bekommen“, sagt Jöres. Auch Birgit Hirsch-Palepu kritisiert den Stillstand und hofft, dass sich die Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Land bald auszahlen.

Aktuelles Angebot vom Land wurde abgelehnt

Bei der Stadt wartet man ebenfalls auf Verhandlungserfolg – im Bereich Kita, Kindertagespflege und OGS. „Das Land und der Städtetag konnten sich bislang noch nicht auf eine Erstattung einigen“, so Sprecher Volker Wiebels. „Das aktuell vom Land unterbreitete Angebot einer hälftigen Erstattung der Beiträge für Mai und Juni haben die kommunalen Spitzenverbände abgelehnt und stattdessen eine hälftige Erstattung für Februar bis Mai gefordert.“

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Das Problem dabei: „Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung von Elternbeiträgen, auch wenn Leistungen nur eingeschränkt erbracht wurden. Würde die Stadt die Beiträge reduzieren oder erlassen, würde dies eine freiwillige Leistung darstellen. Eine solche darf Mülheim aufgrund der Haushaltslage nicht erbringen“, so der Stadtsprecher. Die bisherigen „Gebühren-Erlasse“ seien immer analog zu Vereinbarungen zwischen Land und Spitzenverbänden erfolgt. Die Einnahmeausfälle wurden halbiert.

Klar ist indes allen Beteiligten: Das Geld wird erstattet oder verrechnet, sobald das Land leistet.