Mülheim. War Mülheims Haushaltsbeschluss 2021 rechtswidrig? Hat der OB es versäumt einzuschreiten? Die MBI zetteln eine Schlacht um die Rentenberatung an.

Stellt die Mülheimer Verwaltung ihre Rentenberatung womöglich ein? Hat der Hauptausschuss zum Haushalt im Februar womöglich rechtswidrig dieses Ende beschlossen? Die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) erheben schwere Vorwürfe gegen den Ausschuss sowie OB Marc Buchholz. Und treiben eine öffentliche Debatte an, die manchen Mülheimer besorgt – und die Verwaltung verwundert.

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Vorwurf: Antrag nachträglich verändert?

Und das ist der Hintergrund: Am 19. Februar brachten CDU und Grüne einen Haushaltsbegleitantrag ein. Darin war der Vorschlag „Einstellung der Rentenberatung vor Ort“ unter mehreren anderen enthalten und versprach ein Einsparvolumen von 200.000 Euro per anno.

Dagegen wendet sich nun der Einwand der MBI: Da die Stadt zu einer solchen Beratung gesetzlich verpflichtet sei, hätte die Vorlage so nicht zur Abstimmung gebracht werden dürfen, sagen sie. Oder aber der Oberbürgermeister hätte den Beschluss innerhalb von drei Tagen aufheben müssen. Ferner behauptet die MBI, der rechtswidrige Antrag sei „von der Verwaltung im Einvernehmen geändert worden“, ohne dass dies im Beschluss vermerkt worden sei.

Damit greift die MBI auch den gesamten Antrag an, denn der sei aufgrund der rechtswidrigen Passage womöglich ebenfalls rechtswidrig.

Kämmerer widerspricht: Reduzierung der Rentenberatung war besprochen

Kämmerer Frank Mendack stimmt auf Anfrage der Redaktion zwar zu, dass eine Auflösung der Rentenberatung nicht möglich sei, daher aber könne sich der Beschluss nur auf eine Reduzierung der Beratung beziehen. Die gesetzliche Aufgabenstellung werde sichergestellt. Das sei so bereits in der Ratssitzung explizit zugesichert und protokollarisch festgehalten worden, wundert sich Mendack über die erneuten Anwürfe. So habe man die Beschlussvorlage entsprechend verändert und auch für die Stadtverordneten zur Kontrolle vor der Abstimmung auf die Leinwand im Ratssaal projiziert.

Einziger Wermutstropfen bleibt aus Kämmerersicht: Durch die Reduzierung statt Einsparung schlage sich dies auch geringer im Haushalt nieder.

Doch für die MBI spielt ein anderer Zug mit hinein: Denn im Hauptausschuss ist über die Koalitionsvorschläge im Gesamtpaket abgestimmt worden – und nicht etwa über jeden einzelnen Punkt. Ein Antrag der MBI auf Einzelabstimmung ist abgelehnt worden. Damit aber könnte nicht nur der schwarz-grüne Antrag insgesamt rechtswidrig sein. In Folge wäre vorerst auch der Stellenabbau der Stadtteilbibliotheken vom Tisch und womöglich der Haushaltsbeschluss insgesamt anfechtbar. Zur Ratssitzung am 22. April will die MBI dies debattieren.