Mülheim. Für Januar erstattet Mülheim die OGS-Beiträge. Doch Eltern dürfen das Geld nicht einfach einbehalten. Ein Vater wurde gemahnt und ist verärgert.
Mit dem Lockdown Mitte Dezember wurde auch die Offene Ganztagsschule gestoppt. Seit nunmehr drei Monaten läuft sie nur in Form einer Notbetreuung, verbunden mit dem Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu behalten. Zumindest für den Januar sollen den Familien auch keine Kosten entstehen. Umso mehr wundert sich Juan Garcia, Vater eines Grundschülers, jetzt über eine Mahnung der Stadt Mülheim: OGS-Beiträge für sieben Monate soll er nachzahlen, von August 2020 bis einschließlich Februar 2021.
Mülheimer Vater behauptet: „Hunderte von Eltern laufen Sturm“
Juan Garcia sieht das nicht ein. „Schließlich wurden die Kinder während der Corona-Zeit nicht in der Offenen Ganztagsschule betreut, sondern von den Eltern selbst“, argumentiert der Vater. Zahlreiche Eltern hätten ähnliche Mahnungen erhalten, behauptet er, „Hunderte von Eltern laufen Sturm und rufen dort an, um sich zu beschweren“. So habe er es zumindest bei seinem eigenen Anruf vernommen. Eine Darstellung, die der zuständige Abteilungsleiter im Amt für Kinder, Jugend und Schule allerdings sehr in Zweifel zieht.
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Bei Familie Garcia ist der Fall speziell. Denn anders als üblich hat sie nach Auskunft des Vaters für das laufende Schuljahr keinen ordnungsgemäßen Vertrag über die OGS-Betreuung geschlossen. Die OGS-Beiträge für den Sohn wurden dementsprechend nicht eingezogen. Ihm sei gar nicht aufgefallen, dass seit Sommer 2020 keine Abbuchungen erfolgten, berichtet Juan Garcia.
Familie bekam eine Rechnung inklusive 17 Euro Mahngebühr
Umso üppiger fiel dann die Rechnung aus: Sieben mal 165 Euro plus 17 Euro Mahngebühr, insgesamt 1172 Euro soll er innerhalb einer Woche überweisen. Der zuständige Sachbearbeiter aus dem Fachbereich Finanzen ergänzt: „...da ich ansonsten gezwungen bin, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten“. Juan Garcia versichert, vorher kein Schreiben in dieser Sache, keine Rechnung erhalten zu haben. Und dann gleich eine gebührenpflichtige Mahnung. „Man wird direkt in eine Ecke geschoben“, kritisiert er. Er habe inzwischen angerufen, man habe ihm signalisiert, auf die Mahngebühr zu verzichten.
Kinder waren zu Hause: Nachforderungen für Dezember bis Februar berechtigt?
Auch die Nachforderungen für Dezember bis Februar stellt der Vater in Frage und sieht sich mit anderen Eltern auf einer Linie: „Die Eltern verstehen es nicht, weil sie ihre Kinder ja seit Monaten zu Hause haben und zum Teil sogar zusätzliche Betreuungskosten. Warum sollen wir doppelt bezahlen?“ Tatsächlich hat das Land NRW schon versprochen, allen Eltern die OGS- wie auch Kita-Beiträge für Januar zu erlassen. Ob das auch für den Februar gilt, darüber wird gerade in der Landespolitik gestritten.
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In Bezug auf die Januar-Beiträge hat die Stadt Mülheim angekündigt, sie mit den Zahlungen zu verrechnen, die eigentlich für März fällig wären. Beschlossen wurde dies in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Februar. Daraus folgt: „Bis einschließlich Februar müssen die Eltern die OGS-Beiträge wie gewohnt entrichten“, erläutert Jörg Albrecht, zuständiger Abteilungsleiter im Amt für Kinder, Jugend und Schule. „Andernfalls wird ein Mahnverfahren eingeleitet.“ Wie bei Familie Garcia, die sogar schon sieben Monate in Verzug ist.
Amt: Zahlungen nicht einstellen, „sonst bricht unser ganzes Verfahren zusammen“
Eigenmächtig einstellen dürfen die Familien ihre Zahlungen nicht, „sonst wird es problematisch, denn dann bricht unser ganzes Verfahren zusammen“, so Albrecht. Einige Mülheimer Familien hätten dennoch Geld einbehalten, Mahnungen kassiert und sich teilweise auch beschwert. Hunderte seien es aber sicher nicht, von 20, 30 Fällen hätten die Mitarbeiter berichtet.
So wird das Essensgeld erstattet
Für das Essensgeld in der OGS-Betreuung gelten laut Jugendamt im Lockdown die gleichen Regelungen wie im Krankheitsfall: Ab dem sechsten Tag wird das Geld erstattet.
Auch hier dürfen die Eltern ihre Zahlungen aber nicht eigenmächtig einstellen.
Sie müssen abwarten, bis die Rückzahlung kommt, und das kann dauern.
Ob auch die Februar-Beiträge erstattet werden, kann die Stadt Mülheim nicht alleine entscheiden, darauf weist der Abteilungsleiter hin. Es wäre eine freiwillige Leistung - für eine Kommune in der Haushaltskonsolidierung nicht machbar. Entscheidend sei also grünes Licht aus Düsseldorf. So lange werden die OGS-Beiträge fällig. Der Abteilungsleiter räumt ein: „Ich kann nachvollziehen, dass es ein Stück weit ungerecht erscheint.“ Denn die weitaus meisten Kinder waren ja zu Hause. Aber es sei juristisch geprüft und abgesichert.
Wenn sie denn kommt, wie schon für mehrere Monate im Jahr 2020, gilt die Erstattung ausnahmslos für alle Familien. Auch wenn sie die Notbetreuung genutzt haben. Albrecht: „Absolute Gerechtigkeit kriegen Sie da nicht hin.“