Mülheim. Die Tücken des Handy-Tickets hat der Mülheimer Christoph Vielmetter erfahren: Warum er trotz vorhandener Fahrkarte zum Schwarzfahrer wurde.
Handy an, App aufgerufen, Fahrschein angeklickt, online bezahlt – und dennoch schwarzgefahren? Die Tücken des Handy-Tickets mit der Ruhrbahn-App „Zäpp“ hat der Mülheimer Christoph Vielmetter erfahren: Er kaufte vor der Fahrt von Oberhausen (Obere Marktstraße) nach Mülheim (Stadtmitte) ein Vierer-Fahrschein, Preisstufe A, zahlte 10,70 Euro. Und erlebte bei der Kontrolle an der Stadtgrenze ein blaues Wunder.
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Gleicher Preis, gleiche Preisstufe – trotzdem schwarzgefahren
Denn die Kontrolleure stempelten ihn als Schwarzfahrer ab. „Ich hätte im Auswahlmenü das Feld ,zwei Waben’ anklicken müssen“, ist Vielmetter noch immer irritiert. Denn so sei sein Fahrschein nur für das Oberhausener Tarifgebiet 24 gültig, nicht aber für das in Mülheim (Tarifgebiet 34). 60 Euro soll Vielmetter deshalb zahlen. Der Clou an der Sache: Der Fahrpreis des Vierer-Tickets und auch die Preisstufe A sind in beiden Fällen augenscheinlich identisch.
Der Mülheimer musste sich deshalb gleich mehrfach die Augen reiben, denn im Ticket-Menü fällt dieser kleine, aber offenbar für die Ruhrbahn-Kontrolleure entscheidende Unterschied kaum auf. Vielmehr wird in der App – so zeigt ein Test der Redaktion – nach der Auswahl „Vierer-Ticket“ automatisch das Feld „Tarifgebiet“ angezeigt. Das Feld „2 Waben“ erscheint hingegen schlecht sichtbar in Grau auf Weiß.
Wer aber einfach auf „weiter“ klickt, weil er sich im richtigen Menü glaubt, begeht den schweren Fehler.
Muss der Kunde vor Fahrtantritt das Wabensystem des VRR verstanden haben?
Was ist nun der Unterschied? Für den Kunden ist das kaum ersichtlich: Hätte Vielmetter etwa richtigerweise auf „2 Waben“ geklickt, hätte er zusätzlich noch Start- und Ziel-Haltestelle angeben müssen. Am Preis von 10,70 Euro und an der Preisstufe A ändert sich aber genau: nichts.
Doch das „Team Kundendialog“ der Ruhrbahn zeigte sich in der Sache zunächst wenig gesprächsbereit: „Zu den Pflichten eines Fahrgast gehört es, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über den benötigten Tarif zu informieren. Dieser Verpflichtung sind Sie offensichtlich nicht nachgekommen.“ Vielmetter hätte daher „keine Fahrtberechtigung im Tarifgebiet 34“ gehabt.
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Prüfgerät der Kontrolleure zeigte ,ungültiges Ticket’ an
Muss der Kunde aber die Wabenstruktur des Verkehrsverbundes studiert haben, auch wenn es für ihn im Grunde keinen Unterschied macht? Auf Anfrage der Redaktion zeigt sich die Ruhrbahn allerdings kompromissbereit: Bei der Prüfung hätte das Testgerät vermutlich „ungültig“ angezeigt, weil das Menü „2 Waben“ nicht benutzt wurde. „Für unser Prüfpersonal war es im Fall von Herrn Vielmetter nicht nachzuvollziehen, ob sein Fahrtziel im Bereich der Preisstufe A oder B gelegen hat.“
Denn theoretisch hätte Vielmetter weiter als Stadtmitte fahren können, und dann ein Ticket B lösen müssen. Praktisch aber fuhr er bei der Kontrolle noch im gültigen Rahmen der Preisstufe A. Von dem erhöhten Beförderungsentgelt will die Ruhrbahn nun absehen. Den Fall soll nun der Fachbereich des VRR zur Prüfung der technischen Umgebung in Augenschein nehmen.
Nutzer der „Zäpp“ sollten beim Kauf über das Handy also genau hinschauen: Denn – so die Ruhrbahn – die App ordnet das Ticket automatisch dem Tarifgebiet zu, in welchem man sich gerade befindet. Wenn man nicht den Regler auf „zwei Waben“ setzt.