Mülheim. Die Körperwelten und die Terrakotta Armee sind in Mülheim zu besuchen. „Crossroads“ wurde im November geschlossen. Alles rechtens, so die Stadt.
Die aktuell geltende Coronaschutzverordnung NRW erlaubt, dass die beiden Mülheimer Ausstellungen „Körperwelten - Eine Herzenssache“ und „Die Terrakotta Armee & das Vermächtnis des ewigen Kaisers“ im Technikum von Interessenten besucht werden dürfen – unter bestimmten Auflagen. Auch die Ausstellung „Joseph Beuys: In Bewegung. Plakate, Aufrufe, Manifeste“ im Kunstmuseum temporär kann wieder besucht werden. In allen Fällen wird ein aktueller Schnelltest verlangt. Vor gut vier Monaten galten noch andere Regeln. Die Ausstellung „Crossroads“ in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ wurde kurz nach der Eröffnung wieder geschlossen, erinnert einer der Mitorganisatoren.
Ausstellung war auch ein Programmpunkt „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“
In der Ausstellung „Crossroads“ wollten 23 Künstlerinnen und Künstler aus Mülheim, Wiesbaden und aus Mülheims israelischer Partnerstadt Kfar Saba ihre aktuellen Arbeiten zeigen. Der Mülheimer Künstler Heiner Schmitz, der auch im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Mülheimer Künstler ist, erinnert daran, dass die über zwei Jahre mit Israel geplante Ausstellung in der katholischen Akademie in Speldorf am 18. November aufgebaut wurde und vom Ordnungsamt schon am 20. November wieder geschlossen wurde. Die Ausstellung, die ursprünglich bis 7. Februar 2021 im Mülheim geplant gewesen ist, war auch ein Programmpunkt des Jubiläumsjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“.
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Die Leitung der Wolfsburg habe sehr verantwortungsvoll darauf geachtet, dass Besucher, die sich grundsätzlich telefonisch anmelden mussten, alle wegen der Pandemie vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen streng einhielten, betont Heiner Schmitz: Besucher hätten sich telefonisch anmelden müssen, die Nachverfolgung sei geregelt gewesen. Es habe eine „Einbahn“-Regelung mit getrenntem Ein- und Ausgang gegeben.
Zudem seien die Räumlichkeiten in der Wolfsburg großzügig gewesen. Pandemiebedingt habe man auf eine Eröffnungsfeier verzichtet. „Man hätte“, so Heiner Schmitz in der Nachbetrachtung, „die Ausstellung wohlwollend laufen lassen können.“ Heute werde bei den aktuellen Ausstellungen offenbar vom Ordnungsamt „eine andere Messlatte“ angelegt, so seine Vermutung.
Stadtverwaltung Mülheim: Halten uns an die aktuell geltende Coronaschutzverordnung
Die Stadtverwaltung widerspricht dem und verweist auf die aktuell geltende Coronaschutzverordnung, die derzeit beim Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen verlangt, dass der Besuch/Betrieb nur „mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit“ zulässig sei.
„Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern darf in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.“ Man habe sich auch im vergangenen November „strikt an die Vorgaben des Landes gehalten“, betont Stadtsprecher Volker Wiebels. Danach seien Ausstellungen nicht erlaubt gewesen. „Es wurden keine Restriktionen aus eigenem Anlass vorgenommen.“