Mülheim. Für NRW gilt ab Montag eine neue Corona-Schutzverordnung. Notbremsen werden nach Städten und Kreisen gezogen. In Mülheim bleiben die Läden offen.

Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung an die Kommunen gegeben, die am Montag in Kraft tritt. Die Notbremse soll demnach nicht landesweit, sondern abhängig von den Inzidenzen in den Städten und Kreisen gezogen werden. Sie tritt in Kraft, wenn eine Stadt oder ein Kreis drei Tage hintereinander die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 übersteigt. Die Stadt rechnet damit, dass Mülheim davon betroffen ist. Allerdings bleiben die Geschäfte geöffnet.

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Die Städte und Kreise mit hohen Inzidenzen, die die Corona-Notbremse ziehen mussten, können eine Testoption ziehen. In dem Fall dürfen Geschäfte offen bleiben und besucht werden, wenn man einen offiziellen tagesaktuellen Coronatest hat.
Von Tobias Blasius, Christopher Kremer, Marc Wolko

Wie die Stadt am späteren Abend mitteilt, wird in Mülheim „Click & Meet“ erlaubt bleiben, „bis das Ministerium endgültig über den entsprechenden Antrag der Stadt befindet“. Das haben Oberbürgermeister Marc Buchholz und Frank Mendack, der aktuell Frank Steinfort als Krisenstabsleiter vertritt, entschieden. „Wir gewährleisten, dass genügend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Außerdem hat der Einzelhandel großes Verantwortungsbewusstsein gezeigt, um mit den Anforderungen der Pandemie umzugehen“, so Buchholz und Mendack. „Wir werden umgehend den notwendigen Antrag beim Ministerium stellen und gehen von der Genehmigung des Antrags aus.“

Inzidenz liegt in Mülheim deutlich über 100

Am Nachmittag hatte Stadtsprecher Thomas Nienhaus gesagt, dass man nicht erwarte, dass die Inzidenz bis Montag deutlich sinkt. Am Freitag lag sie bei 133. Von Donnerstag auf Freitag waren 34 Neuinfektionen gemeldet worden, am Vortag sogar 48.

Die neue Corona-Schutzverordnung ermöglicht den Städten mit Inzidenzen über 100 Ausnahmen: „Wenn der Kreis bestätigt, dass er eine ausreichende Teststruktur hat, gibt es die Möglichkeit, nach einem negativen Test, weiterhin nach Terminvereinbarungen zum Beispiel in Geschäfte zu gehen“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag. Dies gelte dann auch unter anderem für Zoos und Museen. Der Test wäre dann für 24 Stunden gültig.

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Der Mülheimer Krisenstab wird am Montag über das Vorgehen weiter beraten.