Mülheim. Für die Schäden, die der Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste bei der Stadt Mülheim angerichtet hat, ist nun Schadenersatz geflossen.
Das war vor dem Weihnachtsfest noch eine schöne Bescherung für die Stadt Mülheim: Der Schadenersatz, den die Mülheimer Seniorendienste gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Heinz Rinas gerichtlich erstritten haben, ist auf dem Konto verbucht. Im parallel laufenden Strafverfahren steht derweil ein Verhandlungsmarathon an.
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Die Versicherungen für die Geschäftsführer-Haftpflicht von Rinas haben der städtischen Tochtergesellschaft, die unter anderem drei Seniorenheime in der Stadt betreibt, noch vor Weihnachten exakt 251.043 Euro und 74 Cent überwiesen. Damit haben die Seniorendienste einen großen Teil ihres Schadenersatzes erhalten, auf den sie Rinas 2017 verklagt hatten.
Rinas zog seine Berufung vor dem Oberlandesgericht im Sommer zurück
Bereits das Duisburger Landgericht hatte der Stadt, die ursprünglich 278.000 Euro plus X nebst Zinsen von Rinas gefordert hatte, im Vorjahr Schadenersatz zugesprochen. Rinas war aber in Berufung gegangen. So zog sich die Angelegenheit zum Verdruss der Stadt noch länger. Schließlich zog Rinas seine Berufung nach einem Verhandlungstag am Oberlandesgericht im Sommer zurück. Wohl auch, weil ihm die Berufungsinstanz nur allzu deutlich gemacht hatte, dass es am Urteil in erster Distanz nicht zu rütteln gedenke.
Rinas’ Versicherungen überwiesen nun die Viertelmillion Euro, die als Schadenersatzanspruch für allerlei schuldhafte Pflichtverletzungen von Rinas in seinem Job bei den Mülheimer Seniorendiensten gerichtlich festgestellt worden sind.
Private Lebensmittel über die Stadttochter abgerechnet
Die gut 250.000 Euro errechnen sich dabei aus vielerlei Pflichtverletzungen: Angefangen bei privaten Lebensmitteleinkäufen bei einem Discounter in Saarn, die Geschäftsführer Rinas sich von seiner damaligen Arbeitgeberin hatte erstatten lassen, bis hin zu Rinas’ eigenmächtiger Fremdvergabe von Wäscherei-Leistungen, obwohl bei den Seniorendiensten Mitarbeiter aus diesem Bereich weiter zu bezahlen waren.
Ob Lebensmitteleinkäufe oder eigenmächtige Auftragsvergaben, bei denen gar wegen auffälliger Geldflüsse der Verdacht der Korruption besteht: Sechseinhalb Jahre nach der fristlosen Kündigung steht auch noch ein Strafverfahren gegen Rinas und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Duisburg an.
Ermittlungen der Duisburger Staatsanwaltschaft liefen seinerzeit schleppend
Nach Ermittlungen, die unter der Federführung der Duisburger Staatsanwaltschaft seinerzeit schleppend und zur Unzufriedenheit der Ermittler vom Landeskriminalamt vorangetrieben worden waren, war das Hauptverfahren am Landgericht erst im Sommer 2018 überhaupt eingeleitet worden. Schon da reduzierte das Gericht die Zahl der Angeklagten deutlich.
Ohnehin war nicht viel übrig geblieben von dem, was ein Anwalt der städtischen Beteiligungsholding einmal als tiefe Verstrickung namhafter Mülheimer aus Politik und Stadtgesellschaft benannt hatte – und was sich in Tausenden Seiten Beweismaterial und Berichten der Ermittler nachlesen ließ.
Rinas in 28 Fällen der Untreue und in vier Fällen der Bestechlichkeit angeklagt
Rinas war nur knapp mehr als drei Jahre Geschäftsführer
Der Aufsichtsrat der Mülheimer Seniorendienste nickte eine fristlose Kündigung von Geschäftsführer Heinz Rinas Ende August 2013 ab.
War anfangs nur von mutmaßlichen Untreue-Fällen die Rede, so tauchten schnell auch Korruptionsverdachtsfälle auf, denen die Ermittler des Landeskriminalamtes nach detaillierter Vorarbeit der Stadt Mülheim in der Folge nachspürten.
Rinas war nur knapp länger als drei Jahre als Geschäftsführer bei der Stadttochter beschäftigt. Er wurde ursprünglich verdächtigt, insbesondere mit Geschäftspartnern aus seinen früheren beruflichen Tätigkeiten und früheren Bekannten, aber auch mit Mülheimer Unternehmern innerhalb dieser Zeit ein umfangreiches Korruptionsnetzwerk aufgebaut zu haben. Rinas selbst hat das bis zuletzt beständig bestritten.
Von ursprünglich neun Angeklagten werden sich nach aktuellem Stand, den eine Sprecherin des Landgerichtes auf Anfrage berichtete, nur noch drei oder fünf gerichtlich verantworten müssen: Rinas selbst, dem 28 Fälle der Untreue und in vier Fällen Bestechlichkeit vorgeworfen werden, ist dabei naturgemäß der Hauptangeklagte. Daneben sollen auf jeden Fall noch ein 50-Jähriger aus Schleiden in der Eifel und ein 52-Jähriger aus Einbeck in Niedersachsen auf der Anklagebank Platz nehmen. Beide sind angeklagt, als Profiteure von Auftragsvergaben Rinas privat Geld zugeschustert zu haben.
Ob auch die Geschäftsführer von zwei weiteren Firmen aus Rinas’ mutmaßlichem Korruptionsnetzwerk sich vor Gericht verantworten müssen, steht laut Gerichtssprecherin noch nicht fest. Beiden war zum Auftakt des Hauptverfahrens vom Gericht der Ausweg aufgezeigt worden, sich wegen geringer Schuld mit einer Geldbuße zwischen 5000 und 20.000 Euro abzufinden.
Ab Februar hat das Landgericht 28 Termine angesetzt
Betroffen sind ein Sohn von Rinas und eine Mülheimer Geschäftsfrau, die sich für einen Auftrag zur Vermittlung rumänischer Pflegefachkräfte bei Rinas privat mit Zahlung einer fünfstelligen Geldsumme „erkenntlich gezeigt“ haben soll. Da beide laut Landgericht die Geldbuße noch nicht geleistet haben, ist das Verfahren gegen sie nur vorläufig eingestellt.
Nun soll das Hauptverfahren endlich starten. Ein Verhandlungsmarathon am Landgericht deutet sich an. Ab dem 4. Februar 2020 seien bis zum 23. Juli insgesamt 28 Termine angesetzt, so die Sprecherin des Gerichtes.