Mülheim. . Generalstaatsanwalt lässt Ermittlungsverfahren im Mülheimer Korruptionsverdachtsfall auf Mängel überprüfen. Rinas-Anwalt sorgt für politische Brisanz.

Im Zuge der Recherche dieser Zeitung zu schwerwiegenden Mängeln im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg zum Korruptionsverdachtsfall rund um den ehemaligen Seniorendienste-Chef Heinz Rinas hat sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingeschaltet. Sie hat eine Prüfung angeordnet, die klären soll, ob die Duisburger Behörde sachgerecht ermittelt hat.

Auch interessant

Zuerst verkündete das NRW-Justizministerium die Nachricht. Anlass hierfür, so ließ die Generalstaatsanwaltschaft als Dienstaufsicht am Freitag selbst wissen, sei ein Fragenkatalog gewesen, mit dem diese Zeitung das Ministerium von Thomas Kutschaty konfrontiert hatte. Hierin hatten wir das Justizministerium mit den wiederholt ungenügend begründeten Anträgen auf Durchsuchungsbeschlüsse seitens der ermittlungsleitenden Staatsanwältin konfrontiert. Sie hatte sich im Jahr 2014 – selbst nach deutlichen Hinweisen der ablehnenden Gerichte – offenbar nicht bemüßigt gesehen, weitreichende Erkenntnisse des LKA für ihre Antragsbegründungen zu nutzen. So konnten rund 40 vom LKA dringend angeregte Durchsuchungen nicht stattfinden – mindestens bis Sommer 2014 nicht, als einige Beschuldigte bereits Kenntnis davon erlangt hatten, wessen sie verdächtigt wurden.

Rinas-Anwalt: Politik wuuste vorab von Plänen für Durchsuchungen

Auch hatte diese Zeitung das Ministerium angesichts dessen zur Stellungnahme aufgefordert, dass brisante Details zur Ermittlungstaktik der Duisburger Behörde frühzeitig nach außen getragen worden sein sollen. So liegt dieser Zeitung ein Schriftsatz des Rinas-Anwalts zur seinerzeitigen Kündigungsschutzklage am Landgericht Duisburg vor, in dem dieser im Januar 2014 behauptet: „Der Gang des Ermittlungsverfahrens ist (...) zu hinterfragen, weil anvisierte Durchsuchungen und der Stand des bisherigen Verlaufs des Ermittlungsverfahrens offenkundig kontinuierlich an außenstehende Dritte weitergegeben werden.“ Der Rinas-Anwalt ließ sich gar noch weiter aus: „Jede einzelne geplante Maßnahme, insbesondere etwa beabsichtigte Durchsuchungen, ist stets schon drei Tage vorher über Kontakte in die Landtagsfraktion der SPD bekannt.“

Verfahrensabschluss trotzdem möglich

Nun soll der Leitende Oberstaatsanwalt der Duisburger Ermittlungsbehörde in Düsseldorf Bericht erstatten über die „Sachbehandlung“ im Ermittlungsverfahren.

Die angeordnete Prüfung hindere die Behörde aber nicht daran, das Verfahren wie angekündigt alsbald zum Abschluss zu bringen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Ermittlungsverfahren läuft bereits seit August 2013.

Der Verfasser dieser Behauptung, Rechtsanwalt Jürgen Masling aus Essen, reagierte am Freitag nicht auf eine telefonische Anfrage. Sowohl Justizministerium als auch Generalstaatsanwaltschaft betonten derweil, hiervon bislang nichts vernommen zu haben. Das Ministerium ließ wissen, dass auch keinerlei politische Anfragen zum Ermittlungsverfahren vorlägen.

Der von der Stadt mit dem Strafverfahren betraute Anwalt Dr. Martin Meinberg sagte auf Nachfrage, die brisante Tatsachenbehauptung des Rinas-Anwalts seinerzeit zeitnah zur Staatsanwaltschaft Duisburg weitergereicht zu haben, „weil es sich um eine Gefährdung der Ermittlungen handeln konnte. Die zivilrechtlichen Hinweise des Kollegen haben bei uns zu heftigsten Irritationen geführt“, sagte er. „Ungeheuerlich“, sagt sein Kollege Volker Stuckmann, sei zudem, „dass die Ermittler des LKA dieses Dokument gar nicht kannten, weil es offenbar nicht der Ermittlungsakte beigefügt worden ist“. Da habe wohl jemand der notwendigen Untersuchung, ob es womöglich einen Maulwurf in der SPD-Landtagsfraktion gebe, „einen Riegel vorgeschoben“.

SPD-Landtagsfraktion widerspricht den Behauptungen des Rinas-Anwaltes

Die Maulwurf-Behauptung ist tatsächlich irritierend. Sollte etwa CDU-Mann Rinas, der einst für seine Partei als Bürgermeisterkandidat in Einbeck (Niedersachsen) angetreten ist, ausgerechnet von Genossen über anstehende Durchsuchungen bei sich und anderen informiert worden sein? Ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion verkündete in einer Stellungnahme, dass die Fraktion zum Verfahren „zu keinem Zeitpunkt Informationen erhalten hat“. Solche Auskunftsrechte gegenüber Strafermittlungsbehörden hätten Abgeordnete auch nicht.

Das gelte im Übrigen auch für die fraktionszugehörige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Sie habe „zu keinem Zeitpunkt Informationen zu dem Ermittlungsverfahren eingefordert oder versucht, sich diese zu beschaffen.“