Mülheim. . Die Hündin, die kurz vor Silvester von der Schloßbrücke in die Ruhr geworfen worden war, lebte noch. Das ist das Ergebnis des Berichtes.
Der Fall hat stadtweit und über Mülheims Grenzen hinaus für Aufsehen und Bestürzung gesorgt: Zwei Tage vor Silvester soll ein 58-jähriger Mülheimer, den die Polizei zwischenzeitlich ermittelt hat, eine Hündin in die Ruhr geworfen haben. Zeugen hatten das beobachtet und den toten Hund aus dem Fluss geborgen. Jetzt liegt der Untersuchungsbefund des Staatlichen Veterinäramtes in Krefeld vor, dem der Kadaver zur Ermittlung der Todesursache überstellt worden war.
Daraus gehe hervor, meldet die Stadt jetzt, dass es Hinweise dafür gebe, dass der Hund noch lebte, als er von der Brücke ins Wasser geworfen wurde. Durch die Obduktion des toten Tieres in dem Krefelder Institut wurde deutlich, heißt es in der Mitteilung, dass „aufgrund der in der Lunge vorliegenden Befunde ein Ertrinkungstod in Erwägung zu ziehen ist“ – das könne aber nicht sicher beurteilt werden.
Riss in der Leber hat wohl zum Tod geführt
Zudem ergab die Untersuchung, dass die Leber des Tieres gerissen war und es sehr viel Blut in der Bauchhöhle hatte. Dazu heißt es in dem Befundbericht: „Es ist davon auszugehen, dass dies noch zu Lebzeiten des Hundes geschehen ist – vielleicht durch den Aufprall auf das Wasser – und als todesursächlich anzusehen ist.“
Die Veterinärmediziner stellten zudem fest, dass die Hündin, unter anderem auch altersbedingt, an Vorerkrankungen gelitten hat. Dass sich das Tier in keinem guten Pflegezustand befand, hatte auch Marion Niederdorf, die Leiterin des Mülheimer Tierheims, bestätigt, wo der leblose Tierkörper nach dem Vorfall aufbewahrt wurde.
Tierhalte- und -betreuungsverbot angestrebt
Das Veterinäramt der Stadt werde nun ein Verwaltungsverfahren einleiten, um ein Tierhalte- und -betreuungsverbot für den Hundehalter zu erwirken, kündigt Stadtsprecher Volker Wiebels an. „Dagegen kann er Widerspruch einlegen, doch der wird wohl kaum Gehör finden“, so Wiebels.
Ein mögliches Strafverfahren wegen des Tatbestandes der Tierquälerei müsse die Polizei bearbeiten, so der Stadtsprecher. Zu dem 58-jährigen Mülheimer, der als Halter des Tieres ermittelt worden war, hatten nach Aussage der Polizei „Hinweise aus der Bevölkerung und intensive Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei“ geführt. Anfang Januar war der Mann vorläufig festgenommen worden. Weitere Einzelheiten, auch zum Ort der Festnahme, machte die Polizei auf Nachfrage nicht. Von sich aus hatte sich der Mann allerdings nicht bei den Beamten gemeldet.
Tierschutzverein bietet Hilfen an
„Nicht weggesehen und lieber ein Mal zu viel den Tierschutzverein oder das Veterinäramt informieren, wenn man den Verdacht hat, dass ein Tier schlecht gehalten wird“, appelliert Heidrun Schultchen. Wie viele in der Stadt ist auch die Vorsitzende des Mülheimer Tierschutzvereins bestürzt über die Tatsache, dass der Hund noch gelebt hat, als er ins Wasser geschmissen wurde. „Wir können nur spekulieren, was den Mann dazu gebracht hat, aber normal ist das nicht“, meint Schultchen, die den Vorfall als „Extremsache“ bezeichnet. Die Vorsitzende des Tierschutzvereins mahnt: „Soweit sollte es gar nicht erst kommen. Wenn Nachbarn die Augen offen halten und sich bei uns melden, wenn etwas in ihrer Umgebung mit einem Tier nicht stimmt, können wir zunächst beraten.“
Falls das keinen Effekt erziele, werde das Veterinäramt eingeschaltet, das die rechtlichen Voraussetzungen habe, um weitere Schritte einzuleiten, etwa – wie im vorliegenden Fall – ein Tierhalteverbot zu verhängen. Aber: „Manche Leute scheinen zu ängstlich zu sein und stecken den Kopf lieber in den Sand, statt tätig zu werden.“ Dadurch müsse ein Tier unter Umständen noch länger leiden.
Nicht die Augen verschließen, sondern aktiv werden
„Da kann man doch eigentlich nicht weggucken“, sagt Schultchen mit Blick auf die getötete Hündin, der es laut Obduktionsbericht auch vor ihrem Tod bereits nicht gut gegangen sein kann.
Sie wolle, sagt Schultchen, die Menschen sensibilisieren für die Hilfsangebote in der Stadt – das ist neben der Beratung durch den Tierschutzverein auch die Tiersprechstunde, die die Tierschützer regelmäßig für finanzschwache Menschen anbieten. „Fallen dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, bieten wir Unterstützung an.“ Der Datenschutz sei gewährleistet, wenn man sich mit einem Hinweis an den Tierschutzverein oder das Veterinäramt wende, betont Mülheims oberste Tierschützerin.
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