Mülheim. Es gibt einige wenige Hinweise von Zeugen, aber noch ist der Halter flüchtig. Der Kadaver des Tieres wird nun in einem Veterinäramt untersucht.
Der Polizei fehlt noch eine heiße Spur bei der Suche nach dem Tierquäler, der eine Hündin in die Ruhr geworfen hat. Einige wenige Hinweise seien nach der Veröffentlichung der ersten Meldungen über den Vorfall eingegangen, sagte Polizeisprecherin Judith Herold: „Diesen werden wir nun erstmal nachgehen.“
Bei der Redaktion hat sich inzwischen ein junger Mann gemeldet, der den Vorfall am vergangenen Samstagabend vom Ruhrufer unter der Brücke beobachtet haben will. Mit seiner zwei Jahre jüngeren Schwester und mehreren Freunden habe er sich wie regelmäßig dort getroffen, als plötzlich etwas in den Fluss plumpste, erzählt der 16-jährige Schüler: Sie denken erst an einen Stein, aber der „Gegenstand“ im Wasser habe sich bewegt und sei dann ruhrabwärts getrieben.
Der Schüler und seine Schwester eilen auf die Brücke und stellen den Unbekannten zur Rede: „Kleinteile“ habe er in die Ruhr geworfen, habe der Mann behauptet, um dann - auf die Leine und das Halsband in seiner Hand angesprochen - nachzulegen: „Der Hund schwimmt nur zum Rand.“ Schließlich sei der Unbekannte in Richtung Stadtmitte davon gelaufen. Der Schüler ruft die Polizei. Auch weitere Augenzeugen haben sich zu diesem Zeitpunkt schon dort gemeldet.
Kadaver wird ins Mülheimer Tierheim gebracht
Ab dem Stadthafen habe sich das Tier in der Ruhr nicht mehr bewegt, hat der 16-Jährige beobachtet. In Höhe der Eisenbahnbrücke ziehen zwei Männer die leblose Hündin mit Stöcken aus dem Wasser ans Ufer. Dann übernimmt die Feuerwehr den Kadaver. Die Hündin kommt ins Tierheim, zu dem die Einsatzkräfte immer Zugang haben, und dort ins Kühlhaus. Den Unbekannten, circa 40 Jahre alt, 1,85 Meter groß und schlank, will eine Freundin des Schülers gegen 22.30 Uhr noch einmal nahe der Broicher Mitte gesehen haben. Noch einmal sei die Polizei dann gerufen worden, doch der Täter bleibt flüchtig.
Auch interessant
„Geschockt“ ist der Schüler, „fassungslos“ ist auch Marion Niederdorf, die Leiterin des Mülheimer Tierheims. Wahrscheinlich hatte die um die zehn Jahre alte Hündin schon vor dem Tod kein angenehmes Leben mehr. Der Zustand sei nicht besonders gut gewesen, berichtet Niederdorf: „Die Krallen waren sehr lang, die Zähne nicht mehr so in Ordnung. Und der Bluterguss am Oberkörper war auch nicht ,von schlechten Eltern’.“ Der Kadaver befinde sich nun im Staatlichen Veterinäramt in Krefeld, wo er obduziert werden solle.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Tierschutz
Offen bleibe aber, ob sich die Todesursache nach dem Kühlhaus-Aufenthalt noch eindeutig feststellen lasse. Zumindest aber sollten die Mediziner herausfinden können, ob Wasser in der Lunge gewesen sei, ob also die Hündin noch gelebt hat, als sie ins Wasser gestoßen worden ist. Selbst wenn sie schon tot gewesen wäre, hätte es eine andere Lösung geben können, sagt Niederdorf: „Wir nehmen auch tote Tiere an. Das kostet wenig Geld.“ Dieser Fall macht die Tierheim-Leiterin einfach nur traurig: „So etwas habe ich noch nicht erlebt.“
Wenn die Hündin ein fremdes Tier gewesen wäre, würde die Polizei gegen den Unbekannten auch wegen Sachbeschädigung ermitteln. Hat er als Halter sein eigenes Tier grausam „entsorgt“, ist es zumindest ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das kann mit Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Ins Gefängnis müsste der Mann realistisch betrachtet aber nur, wenn er erheblich und möglicherweise wegen ähnlicher Taten vorbestraft ist - sollte er denn jemals ermittelt werden. Zeugen können sich weiter unter 0201/829-0 bei der Polizei melden.
Auch interessant
In Kleve hat es im vergangenen Sommer einen Fall gegeben, der ähnlich hohe Wellen geschlagen hat. Dort hatte ein damals 20-Jähriger in einem Waldstück den Cocker-Spaniel seiner Familie mit einem Küchenmesser übel traktiert. Ein Schuss aus der Dienstwaffe der Polizei ersparte dem Tier möglicherweise noch größere Leiden. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Kleve den jungen Mann angeklagt, es gab bereits einen Verhandlungstermin vor Gericht. Eine Entscheidung wurde aber vertagt. Das Gericht beschloss, dass zunächst die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters überprüft werden müsse.