Mülheim. . Die Mülheimer Politik will die Pflicht zur Kastration freilaufender Katzen. Tierschützer beklagen seit Jahren das Elend verwilderter Tiere.
Die Politik hat jetzt die Mülheimer Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht: Einstimmig wurde die entsprechende Vorlage der Verwaltung im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO) angenommen. Der Stadtrat muss der Verordnung nun abschließend zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Hintergrund ist das Ziel, durch eine Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in Mülheim zu verhindern, um Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren und ihrem Nachwuchs zu vermeiden. Der Mülheimer Tierschutzverein hatte der Vorlage zur Katzenschutzverordnung bereits im Vorfeld zugestimmt. Die Mülheimer Tierschützer haben in der Vergangenheit immer wieder das Elend sich wild vermehrender, herrenloser Katzen in Mülheim beklagt. Wenn ungeplanter Nachwuchs gefunden wird, werden die Tiere häufig im Mülheimer Tierheim versorgt, aufgepäppelt und, wenn möglich, vermittelt. Der Tierschutzverein setzt sich seit Jahren für die Kastration verwilderter Katzen ein.
Verpflichtung zur Kastration freilaufender Katzen
Die neue Verordnung sieht vor, dass Katzenhalter, die ihre Tiere nicht nur in der Wohnung halten, verpflichtet sind, diese kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Halter ihre Tiere kennzeichnen und registrieren lassen. Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen ein Nachweis darüber vorzulegen. Wie eine Missachtung der Vorschriften künftig geahndet werden soll, konnte die Verwaltung der Politik allerdings noch nicht konkret beantworten.
Heidrun Schultchen, die erste Vorsitzende des Mülheimer Tierschutzvereins, schlug vor, Infoblätter zur neuen Verordnung zu verteilen, wie es andere Städte auch machten. Katzenhalter, die sich nicht daran hielten und bekannt würden, sollten den Behörden selbstverständlich gemeldet werden, so Heidrun Schultchen.
Tierschutzverein bezuschusst Kastrationen
Jochen Hartmann (BAMH) stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, erst mal eine Zeit lang Erfahrung mit der neuen Verordnung zu sammeln, schätzt jedoch: „Ich denke, wir werden nicht umhin kommen, Bußgelder anzudrohen.“ „Infoblätter sind das A und O“, ergänzte Britta Stalleicken (Grüne).
Drei Jahre lang hat der Mülheimer Tierschutzverein in der Vergangenheit die Kastration von Hauskatzen bezuschusst: Katzenhalter, die mit ihrem Tier zum Veterinär gingen, konnten für eine Katze einen Zuschuss von 50 und für Kater einen Zuschuss von 40 Euro bekommen. In den drei Jahren wurden insgesamt rund 1200 Tiere kastriert, der Tierschutzverein hat laut Frau Schultchen dafür insgesamt 45 000 Euro ausgegeben. Aktuell will der Verein abwarten, was die neue Verordnung bringt, und möglicherweise später wieder eine Kastrationsaktion anbieten.
Das Angebot für Mülheimer Leistungsempfänger, im Rahmen der monatliche Tiersprechstunde die Katze oder den Kater für 30 Euro kastrieren zu lassen, bleibe allerdings bestehen, betont Heidrun Schultchen.
>>> Tiersprechstunde für Leistungsempfänger
Die nächste Tiersprechstunde für Leistungsempfänger, die in Mülheim leben, ist am heutigen Mittwoch, 10. Oktober, 14 bis 15 Uhr, „Café Light“, Gerichtstr. 11. Gutscheine für die Kastration von Katzen oder Katern sind während der Sprechstunde erhältlich. Das Tier muss vorgestellt werden. Eine Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen (z.B. Bescheid über ALG II) muss in der Sprechstunde vorgelegt werden, der Mülheim-Pass genügt nicht. Auch muss der Wohnsitz mit einem gültigen Personalausweis nachgewiesen werden. Mehr Infos unter www.tierschutz-muelheim-ruhr.de