Mülheim. . 58-jähriger Mülheimer soll ältere Hündin in die Ruhr geworfen haben. Der Mann wird vorläufig festgenommen. Viele Fragen sind noch offen.
Die Polizei hat den Halter ermittelt, der eine ältere Hündin zwei Tage vor Silvester an einem Samstagabend in die Ruhr geworfen haben soll. Es handelt sich um einen 58-jährigen Mülheimer. Zu seiner vorläufigen Festnahme am Dienstagnachmittag hätten „Hinweise aus der Bevölkerung und intensive Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei“ geführt, teilte die Behörde mit. Weitere Einzelheiten, auch zum Ort der Festnahme, machte die Polizei auf Nachfrage nicht. Von sich aus hat sich der Mann allerdings nicht bei den Beamten gemeldet.
Auch Details aus seiner Vernehmung noch am Dienstag auf der Mülheimer Wache wurden zunächst nicht bekannt. Offen bleibt daher, ob die Hündin beim Sturz ins Wasser noch gelebt hat - Helfer hatten das leblose Tier aus der Ruhr gezogen, dann übernahm die Feuerwehr den Kadaver. Der wird derzeit noch im Staatlichen Veterinäramt in Krefeld untersucht. Auch die Todesursache könnte bei einer Obduktion möglicherweise geklärt werden. Die Untersuchungen dauern allerdings noch an und werden sich wohl noch längere Zeit hinziehen.
Gedenkstätte auf Schloßbrücke wieder abgebaut
Am Wochenende hatten Tierschützer auf der Schloßbrücke eine Gedenkstätte für die tote Hündin eingerichtet - mit zahlreichen Kerzen vor und Schleifen am Geländer. Am Montag ist die Gedenkstätte wieder abgebaut worden. Begründet wurde das mit vorhergesagtem schlechtem Wetter und damit einhergehenden möglichen Gefahren für Autofahrer durch die Devotionalien.
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Fotos auf der Facebook-Seite der bei der Aktion federführenden Tierhilfe Mertens aus Oberhausen zeigten, wie Helfer Kerzen einsammeln und Schleifen abnehmen. Sie sollen nach Angaben der Tierhilfe nicht entsorgt werden, sondern werden vom Team aufbewahrt. Denkbar sei, dass etwa die Kerzen bei anderen Aktionen wieder benutzt werden können, schrieb Familie Mertens.
Gegen den Mann hatte es nach der Veröffentlichung des Vorfalls durch die Polizei massive Beleidigungen und Bedrohungen in den Sozialen Netzwerken gegeben - teils weit unter der Gürtellinie oder auch strafrechtlich relevant. Auch in manchen dieser Fälle ermittele nun die Polizei, wie ein Sprecher auf Nachfrage sagte. Der 58-Jährige dürfte nach seiner Vernehmung wieder entlassen werden. Die Ermittlungen laufen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.