Herne. . Der Ärger mit der Telekom in Herne nimmt auch nach der Behebung des Leitungsschadens einfach kein Ende: Das Telefon-Unternehmen rechnet plötzlich eine als kostenlos versprochene Rufumleitung ab. Ein Dannekamp-Betrieb prüft nun Schadenersatz-Klage.
Zwar hat es das Unternehmen hinbekommen, seine Kunden im Dannekamp und in Unser Fritz wieder ans Festnetz und ins Internet zu bringen. Doch Unternehmer fragen sich nun, wer ihnen die durch die Leitungspanne entgangenen Umsätze erstattet. Und ein anderer Anwohner ist sauer, weil ihm die eigentlich als kostenlos versprochene Rufumleitung plötzlich doch noch in Rechnung gestellt wurde.
Rückblick: Es dauerte Anfang August fast 14 Tage, bis ein Leitungsschaden an einem Datenkabel behoben war. Bei Bauarbeiten an der A42 war eine wichtige Verbindung ins Telefonnetz gekappt worden. Zahlreiche Menschen waren deswegen in Unser Fritz und im Industriegebiet Dannekamp nur schlecht zu erreichen. Notdürftig richtete die Telekom Rufumleitungen ein, damit die Betroffenen wenigstens übers Handy erreichbar waren.
Udo Pindras (68) griff während der 14-tägigen Offline-Zeit zähneknirschend auf dieses Angebot zurück. Denn normalerweise verfügt er daheim über eine Doppel-Flat – fürs Festnetz und zum Surfen. Doch knapp einen Monat nach dem Leitungsschaden erlebte er sein magentafarbenes Wunder. Die Telekom hatte ihm entgegen aller Versprechungen die Gebühren dennoch berechnet. In dieser Zeit tätigte der Rentner drei Anrufe. Das sollte ihn auf einmal 6,38 Euro kosten. Viel Geld für eigentlich nur kurze Gespräche. „Das ärgert mich“, sagt er.
Erstattung zugesagt
Bei Unternehmer Frank Baumgarten ist der Ärger über die Telekom-Panne auch noch nicht verflogen. Der Inhaber von „Die Lichtermacher“ ist sich sicher, einen finanziellen Schaden erlitten zu haben. „15 bis 20 Faxe dürfte ich verpasst haben“, schätzt er. Er erkundigte sich deswegen beim Bonner Unternehmen, wie dies kompensiert werden könne. Angeboten wurde Baumgarten jedoch lediglich eine Gutschrift für seine monatliche Telefongebühr. Unbefriedigend für den Geschäftsmann. Eine Überlegung wäre es für ihn, das für den Schaden verantwortliche Unternehmen auf Schadenersatz zu verklagen.
Doch ob sich das für einen einzelnen Betrieb lohnt? „Wohl eher nicht“, meint Baumgarten. Denn sollte es zu einer Klage kommen, dann liegt die Beweislast beim Unternehmer. Erst mal müsste der Handwerker beziffern, was ihm entgangen sei. „Dafür müsste ich mich einige Tage extra hinsetzen und alles durchrechnen“, sagt er. Und ob das letztlich zum Erfolg führt? Baumgarten zweifelt daran. Er habe vor Gericht schon häufiger den Kürzeren gezogen. Doch eine Hoffnung hat er noch. Schlössen sich mehrere der vom Ausfall betroffenen Betriebe zusammen, so glaubt der Herner, dann hätte eine Klage sicherlich eine größere Durchschlagskraft.
Einen Teilerfolg immerhin kann Udo Pindras vorweisen. Dem 68-Jährigen wurde versprochen, dass ihm die entstandenen Kosten mit der nächsten Rechnung erstattet würden. Er wird dieses Schreiben sicherlich wieder aufmerksam studieren.