Herne. . Der Mieterverein hat in diesen Wochen viel Zulauf von Annington-Mietern. Der Grund: Der Immobilien-Riese stellt die Kabelanschlüsse auf einen neuen Anbieter um. Davon sind einige Bewohner gar nicht begeistert.
Wenn Tanja Falke, Rechtsberaterin beim Mieterverein, eine Hitliste mit den häufigsten Fragen und Beschwerden auf stellen sollte, würde der Wohnungsriese Deutsche Annington mutmaßlich sehr weit oben stehen. Der Grund: die Umstellung der Fernsehversorgung. Etwa 60 Mieter, so Falke, hätten sich ihrem Ärger darüber Luft gemacht, dass ihnen die Wahl beim TV-Anschluss genommen werde oder dass sie für eine Leistung zahlen müssen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen.
Zum Hintergrund: Ende des Jahres 2011 verkündeten Annington und die Deutsche Telekom eine strategische Partnerschaft. Ziel der Kooperation sei es, bundesweit 171 000 Annington-Wohnungen mit TV-Diensten zu versorgen.
Doch ein guter Teil der Mieter teilt dieses Ziel offenbar nicht. Das Informationsschreiben, das ihnen im vergangenen Jahr in die Briefkasten flatterte und die Umstellung der TV-Versorgung für Anfang 2013 ankündigte, löste Verärgerung - und Arbeit beim Herner Mieterverein - aus.
Einerseits soll nun die Deutsche Multimedia Service GmbH die Versorgung übernehmen, dabei handelt es sich um eine Annington-Tochter... Andererseits sollen die Mieter Betriebskosten in Höhe von 9,99 Euro pro Monat bezahlen.
„Kein Vertragspartner“
In einigen Fällen könne dies als Zwangsgebühr betrachtet werden, so Falke. Es gebe einige von Mietern, die sich das DVB-T-System zugelegt hätten, bei dem nach der Anschaffung des Empfangsgeräts keine Kosten mehr anfallen. „Gerade sozial schwache Mieter, die auf DVB-T umgestiegen sind, treffen die 9,99 Euro hart“, sagt Falke.
Neben der Vermutung, dass die zunächst günstigen Annington-Konditionen in Zukunft steigen werden, weil die Gebühren eine stattliche Einnahmequelle für Annington seien, zeigt sich Falke skeptisch, ob Annington die Verträge mit dem bisherigen Anbieter Unity Media kündigen durfte, wie bereits geschehen. Es gebe Mieter, die selbst einen Vertrag mit Unity Media hatten. Falkes Meinung: „Annington durfte gar nicht kündigen, weil sie überhaupt nicht Vertragspartner waren.“
Annington erklärt auf WAZ-Nachfrage: „Ein Hauseigentümer kann entscheiden, welchen TV-Anbieter es gibt. Bei der Umstellung halten wir uns selbstverständlich strikt an die mietvertraglichen Bestimmungen. Die meisten Mietverträge erlauben eine Umlage der Kabelgebühren. Mieter, deren Mietverträge das nicht vorsehen, haben wir um Zustimmung gebeten. Sollten diese die Zustimmung nicht erteilen, den Kabelanschluss also nicht nutzen wollen, wird der Empfang abgeschaltet.“
Falke zeigt sich unbeeindruckt. Eventuell würde man den Streit auch vor Gericht austragen.