Herne. Die Stadt Herne wird den Cannabiskonsum auf der nahenden Cranger Kirmes verbieten. Das sind die Gründe für die Entscheidung.
Die Stadt Herne will den Cannabis-Konsum auf der Cranger Kirmes verbieten. Das NRW-Arbeitsministerium hatte vor wenigen Tagen einen Erlass „zur Anwendung von Konsumverboten auf Volksfesten“ veröffentlicht, diesen werde die Stadt Herne umsetzen, heißt es in einer Mitteilung.
Für die genaue Ausgestaltung des Cannabisverbots für die Cranger Kirmes, die in diesem Jahr vom 1. bis 11. August stattfindet und zu der wieder rund vier Millionen Besucher erwartet werden, werde die Stadt Herne rechtzeitig vor dem Volksfest eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
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Wesentlicher Grund für die Entscheidung sei der Jugendschutz. Der Konsum von Cannabis ist laut Konsumcannabisgesetz „in unmittelbarer Gegenwart“ von Kindern und Jugendlichen verboten. Nach dem Landeserlass sind Veranstalter verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dieses Verbot beachtet wird. Da auf der Cranger Kirmes als Familienkirmes stets Kinder und Jugendliche anwesend sind, ist der allumfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen nur durch das Cannabisverbot per Allgemeinverfügung zu gewährleisten.
Die Pflicht, dass der Veranstalter für die Einhaltung des Verbots verantwortlich ist, hat bereits Kritik ausgelöst. „Für Großveranstaltungen macht das Land gar keine eigenen Vorgaben, sondern überlässt das den Veranstaltern. Da hätten wir uns mehr Klarheit gewünscht“, so Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW. Denn wie die Einhaltung solcher Regeln bei Events mit Tausenden Besuchern sichergestellt werden könne, bleibe unklar.