Düsseldorf. Kiffen in der Nähe von Jugendlichen wird in NRW teuer, Werben noch mehr. Aufs Volksfesten ist der Joint tabu. Nur: Wer greift durch?

Der Bußgeldkatalog des Landes für Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz hat Unmut bei den NRW-Städten hervorgerufen. Die schwarz-grüne Landesregierung mache sich „einen schlanken Fuß“ und lade die zusätzlichen Aufgaben bei den Kommunen ab, „ohne vorher Gespräche mit uns zu führen“, kritisierte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber unserer Redaktion.

In entsprechenden Erlassen hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag klargestellt, dass die Gemeinden für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Cannabis zuständig sind. Wer in sogenannten Verbotszonen kifft, soll mit 50 bis 500 Euro Bußgeld belangt werden. In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen kann der Cannabiskonsum mit 300 Euro bis 1000 Euro geahndet werden. Besonders teuer werden Verstöße gegen das Werbeverbot fürs Kiffen oder für Anbauvereinigungen: Hier können bis zu 30.000 Euro fällig werden.

Kiffen auf der Kirmes kann in NRW komplett verboten werden

„Der Bußgeldkatalog zeigt noch einmal sehr deutlich, wie komplex die Regeln des Cannabisgesetzes sind. Diese zusätzlichen Aufgaben werden die Städte mit dem vorhandenen Personal nicht flächendeckend stemmen können“, warnte Dedy.

Besonders kritisch sehen die Städte die Vorgaben des Landes für Großveranstaltungen und Volksfeste. Die Veranstalter sollen sicherstellen, dass es zu keinen Verstößen gegen das Cannabisgesetz kommt. Alternativ kann auch ein komplettes Konsumverbot verhängt werden. Wie die Einhaltung solcher Regeln bei Events mit Tausenden Besuchern sichergestellt werden kann, bleibt unklar. „Für Großveranstaltungen macht das Land gar keine eigenen Vorgaben, sondern überlässt das den Veranstaltern. Da hätten wir uns mehr Klarheit gewünscht“, monierte Dedy.

NRW-Städte wollen Cannabis-Anbauvereine nicht auch noch verbieten

Gesundheitsminister Laumann ging bei der Veröffentlichung des Bußgeldkatalogs selbst noch einmal auf Distanz zu der von der Ampel-Koalition in Berlin initiierten Drogenliberalisierung: „Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile. Nichtsdestotrotz werden wir es in Nordrhein-Westfalen konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen“, erklärte er. Allerdings hatte NRW auf Betreiben des grünen Koalitionspartners Ende März mit seiner Enthaltung im Bundesrat den Weg für das Cannabisgesetz selbst mit freigemacht. Der klare Schwerpunkt der Landesregierung liege nun auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, betonte Laumann.

Offen ist noch der landesweite Umgang mit der neuen Anbauerlaubnis für die Droge. Neben dem privaten Eigenanbau für den persönlichen Gebrauch dürfen sich ab 1. Juli auch Anbauvereinigungen in NRW gründen. „Die Kontrolle der Anbauvereine darf auf keinen Fall auch noch bei den Kommunen landen. Da ist das Land in der Verantwortung“, forderte Dedy.

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