Düsseldorf. Vor der Abstimmung im Bundestag über die Bezahlkarte sind noch zu viele Fragen offen, kritisieren die Städte in NRW.
Kurz vor der Abstimmung des Bundestags über ein Gesetz für die Bezahlkarte für Geflüchtete sind die Vorbehalte in den nordrhein-westfälischen Rathäusern weiter groß. Zu viele Fragen seien noch offen, heißt es.
„Der Kompromiss der Ampel im Bund macht den Weg dafür frei, die Bezahlkarte rechtssicher einzuführen. Mehrere Fragen müssen vor dem Start aber noch geklärt werden“, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, dieser Redaktion.
Bezahlkarte: Gibt es eine Obergrenze für Abhebungen? Und wer bekommt die Karte?
Ungeklärt sei zum Beispiel, ob es eine Obergrenze für Bargeldabhebungen gebe, so Dedy. „Wie hoch soll sie sein? Bekommen nur neu ankommende Asylbewerber in Sammelunterkünften die Karte oder auch Asylbewerber, die bereits länger hier leben?“, fragt er. Weil die Bundesregierung hier keine Vorgaben mache, seinen jetzt die Länder am Zug.
„Von der NRW-Landesregierung erwarten wir, dass sie sich mit den anderen Ländern auf einheitliche Regeln einigt. Die müssen dann von den Kommunen verbindlich eingeführt werden und für ganz Nordrhein-Westfalen gelten. Das kann nicht jede Stadt für sich selbst festlegen“ erklärte Dedy.
Städte- und Gemeindebund: Auswirkung auf die Zuwanderung dürfte überschaubar sein
Auch aus dem Städte- und Gemeindebund NRW sind skeptische Töne zu hören. „Entscheidend ist, dass die Bezahlkarte keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert und zusätzliche Kosten verursacht“, sagte ein Verbandssprecher auf Nachfrage. Wenn die Bezahlkarte flächendeckend eingeführt werde, könne sie einen kleinen Beitrag leisten, Migration zu reduzieren. „Nicht mehr, aber auch nicht weniger“, so der Sprecher.
Warum eine Bezahlkarte?
Künftig sollen Geflüchtete Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Statt mit Bargeld können sie dann mit dieser Karte zahlen, so die Bundesregierung.
Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen. Künftig soll es noch eine weitere Möglichkeit geben: die Bezahlkarte. Auf sie kann die Geldsumme, die Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, als Guthaben gebucht werden.
Der Vorteil von Bezahlkarten ist nach Einschätzung der Bundesregierung,, dass die dort zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden könne. Geld für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, sei so nicht möglich.
Die NRW-Landesregierung bleibt keim Thema Bezahlkarte zugeknöpft. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Bezahlkarte möglichst verbindlich und möglichst flächendeckend und mit einheitlichen Standards ausgerollt werden solle, teilte das Integrationsministerium auf Nachfrage mit. Dies solle bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch geschehen.
In den NRW-Städten gibt es unterschiedliche Beschlüsse zur Bezahlkarte
In den meisten NRW-Städten wird seit Wochen kontrovers über die Bezahlkarte diskutiert. Es gibt unterschiedliche Ratsbeschlüsse, viele Kommunen haben sich noch gar nicht entschieden. Essen will zum Beispiel die Karte einführen, auch Herne neigt dazu. Bochum und Dortmund lehnen die Bezahlkarte ab. Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen zögern noch.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte im Kreise seiner Länder-Kollegen schon vor Monaten für die Bezahlkarte getrommelt. Allerdings sorgte die Landesregierung später für Verwirrung, weil sie sagte, dass jede Kommune selbst entscheiden könne, ob sie von der Karte Gebrauch mache. Wüst wünscht zwar eine flächendeckende Einführung, betont aber, dass es keinen Anschlusszwang geben werde, weil das die Kompetenzen der Städte brechen würde.