Herne. Trauernde in Herne waren entsetzt, weil die Stadt unerwünschten Grabschmuck an Kolumbarien abräumen wollte. Nun gibt es einen Kompromiss.
Nach einem Sturm der Entrüstung von Trauernden erlaubt die Stadt Herne ab Januar 2024 auch Grableuchten und Pflanzschalen auf den Ablageflächen vor den Kolumbarien. Vor einem Jahr hatte das Rathaus angekündigt, dass es „unerwünschten Grabschmuck“ vor den Grabkammern der städtischen Friedhöfe ohne Ankündigung abräumt. Das hatte Proteste ausgelöst.
Die Stadtverwaltung wollte mit ihrem Schritt einem „Wildwuchs“ auf den Ablageflächen entgegentreten. Friedhofsbesucherinnen und -besucher, kritisierte die Friedhofsverwaltung, hinterließen immer mehr Grabschmuck, der zum großen Teil nicht erlaubt sei, darunter Grablampen, Windlichter, Schalen, Kieselsteine oder Figuren. Gestattet seien laut Friedhofssatzung nur „vergänglicher Garbschmuck“, sprich Pflanzen – und zwar ohne Vasen oder Schalen. Auf Schildern kündigte die Stadt deshalb an, dass sie nur noch Pflanzen toleriere und den Rest abräume. Trauernde reagierten mit Entsetzen und Unverständnis. Tenor: Ein Licht anzuzünden oder Blumen abzustellen, gehöre zur Trauer dazu. Sie forderten ein Einlenken der Stadt; Unterstützung fanden die Bürgerinnen und Bürger in der Politik.
Herne: Grüne kritisieren „Leerstellen“
Mit Erfolg. Nach dem geballten Protest kündigte die Verwaltung zunächst an, das Abräumen zu stoppen. In einem weiteren Schritt sollte dann geklärt werden, was künftig vor den Kolumbarien erlaubt ist - und was nicht. Ergebnis ist jetzt eine überarbeitete Friedhofssatzung, die das Rathaus erarbeitet hat und in der letzten Ratssitzung vor der Weihnachtspause vom Rat verabschiedet wurde. Zulässig ist neben „vergänglichem Grabschmuck“ demnach ab Januar auch das Aufstellen „standsicherer beweglicher Vasen“ und „standsicherer beweglicher Grableuchten“ jeweils ohne Sockel. Ohne Sockel deshalb, weil Sockel auf Friedhöfen laut Satzung genehmigungspflichtig seien, erklärt Heinz-Jürgen Kuhl, Chef von Stadtgrün, gegenüber der WAZ. Pflanzschalen und Pflanzgefäße sind künftig ebenfalls erlaubt - aber nur bis zu einem Durchmesser von bis zu 30 beziehungsweise einer Kantenlänge von 25 Zentimetern und bis zu einer Höhe von maximal 15 Zentimetern.
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Was dagegen verboten ist, steht explizit in der überarbeiteten Friedhofssatzung so: „Das Aufstellen von künstlichem Blumenschmuck, Lampen und Vasen auf Sockeln ist nicht gestattet.“ Damit ist auch klar, dass Figuren, Kieselsteine oder andere persönliche Gegenstände vor den Grabkammern ebenfalls nicht gestattet sind. Das kritisierten die Grünen in der Ratssitzung am Dienstag, 12. Dezember, in der die neue Regelung zur Abstimmung stand. Diese „Leerstellen“ in der Satzung müssten gefüllt werden, forderte Ratsfrau Tina Jelveh - vergeblich. Mit 48 Jastimmen und neun Enthaltungen wurde die neue Satzung so angenommen.
Die Friedhofsverwaltung, kündigt Stadtgrünchef Kuhl an, werde regelmäßig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Vergangener Grabschmuck und abgebrannte Grablichter sollen dabei genauso abgeräumt werden wie verbotener Grabschmuck. Aber auch erlaubte Gegenstände müssten weichen, wenn sie beschädigt, defekt oder unansehnlich seien. Grableuchten mit defekter Verglasung oder Rost seien ein Sicherheitsrisiko für Besucherinnen und -besucher oder gefährdeten die Würde des Friedhofs als Stätte der Andacht, so Kuhl.