Herne/Bochum. Nach einer schlimmen Messerattacke muss sich ein Herner auf Jahre im Gefängnis einstellen. Vor Gericht beruft er sich auf einen Filmriss.
Im Prozess um eine lebensbedrohliche Messerattacke am Rande der Cranger Kirmes 2022 in Herne fordert die Staatsanwaltschaft für einen vielfach vorbestraften Intensiv-Gewalttäter (22) aus Herne eine empfindliche Strafe: fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. „Damit der Angeklagte endlich lernt, dass es so nicht weitergehen kann“, erklärte Anklägerin Christine Ziplies am Dienstag, 5. Dezember, vor der 12. Strafkammer am Bochumer Landgericht.
Die Bluttat passierte in der Nacht auf den 7. August 2022. Im Anschluss an einen langen Kirmesabend war das spätere Opfer, ein 29-Jähriger aus Wanne-Eickel, gegen 3.40 Uhr im Beisein mehrerer Freunde gerade dabei, eine Gaststätte an der Hauptstraße zu verlassen, als die Gruppe im Eingangsbereich auf den Angeklagten und mehrere Begleiter traf. Im Vorbeigehen sollen sich die Männergruppen ein Wortgefecht geliefert haben. Im Anschluss an das Wort „H...söhne“ soll der Angeklagte ausgerastet sein.
Der 22-Jährige soll einem Begleiter ein Messer aus dessen Hosentasche gerissen, es aufgeklappt haben und auf den 29-Jährigen zugestürmt sein. Daraufhin eskalierte der Streit. Mehrere Männer aus den jeweiligen Gruppen sollen aufeinander eingeprügelt haben. Der 22-Jährige soll die tumultartigen Szenen ausgenutzt und dem Wanne-Eickeler das Messer in den Bereich der rechten Niere in den Rücken gestochen haben. Danach flüchteten der Angeklagte und seine Begleiter in Richtung Hauptbahnhof. Festgenommen wurde der Herner am 18. April 2023. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
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Das Opfer erlitt eine sechs Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Fleischwunde im Nierenbereich. Eine Rechtsmedizinerin stufte die Verletzungen im Prozess als „potenziell lebensbedrohlich“ ein. „Wäre der Stichkanal nur einen Zentimeter daneben verlaufen, hätten wir es mit einem Tötungsdelikt zu tun gehabt und würden vor dem Schwurgericht verhandeln“, legte sich Staatsanwältin Christine Ziplies fest. Erst im Dezember 2021 sei der vorbestrafte Gewalttäter aus Herne zuletzt aus der Haft entlassen worden, daher müsse ihn jetzt eine empfindliche Haftstrafe treffen.
Der Angeklagte hatte sich vor Gericht auf einen „Filmriss“ berufen. Das nahm ihm die Staatsanwältin aber nicht ab, sprach von einer „deutlichen Schutzbehauptung“. Auch Nebenklageanwalt Heinrich Hendricks kritisierte die Filmriss-Version als völlig abwegig: „Ich hätte mir gewünscht, dass er Verantwortung übernimmt und sagt: Ja, Kopf auf den Tisch, das war ich!“ Das Urteil soll am 12. Dezember verkündet werden.