Herne/Bochum. Nach einem Mordanschlag mit einer Machete in Herne sind drei Jugendliche und eine Erwachsene verurteilt worden. Das wollen sie nicht akzeptieren.

Der Mordanschlag auf einen Familienvater (55) an der Poststraße in Herne-Mitte wird zu einem Fall für das höchste deutsche Strafgericht: Alle vier Angeklagten haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll die Urteile nun auf Rechtsfehler überprüfen.

Am Montag, 16. Oktober, hatte die 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht gegen die zwei Söhne (15 und 17 Jahre) des Herner Kioskbetreibersvier Jahre und neun Monate beziehungsweise sechs Jahre Jugendhaft wegen versuchten Mordes verhängt. Die Mutter (44) der Brüder hatte das Gericht als Mitwisserin der geplanten Vater-Tötung überführt gesehen und wegen Beihilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein Freund der Familie war ebenfalls wegen Beihilfe zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Herne: Als furchtlose „Killer-Braut“ aufgeführt

Tatort: ein Haus an der Poststraße in Herne-Mitte.
Tatort: ein Haus an der Poststraße in Herne-Mitte. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Die Söhne des Opfers hatten die geplante Ermordung ihres Vaters durch ein 14-jähriges Mädchen aus Berlin eingeräumt. „Wir wussten uns nicht anders zu helfen“, hatte einer der Brüder erklärt. Deswegen habe man die Jugendliche aus Berlin angeheuert. Die damals 14-Jährige soll sich den Brüdern gegenüber als furchtlose „Killer-Braut“ aufgeführt haben. Der jüngere Sohn hatte wörtlich erklären lassen: „Sie fand den Gedanken ‚geil‘, sie bot sich an, für uns den Vater umzubringen.“ Die inzwischen 15-jährige Schülerin war im September in einem – separat geführten – Gerichtsprozess in Berlin wegen Mordversuchs zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Dem Vater war bei dem Anschlag vom 24. Oktober 2022 ein Finger abgehackt worden, der später erfolgreich replantiert werden konnte. Außerdem hatte der Kioskinhaber multiple Schnittverletzungen im Gesicht erlitten.

Die größten „Hoffnungen“ auf eine deutlich mildere Bestrafung bis hin zu einem Freispruch hatte sich die Ehefrau des Opfers gemacht. Die ausgetauschten und im Prozess verlesenen Chat-Nachrichten ihrer Söhne hatte die 44-Jährige rückblickend „entsetzlich“ genannt. Miteinbezogen worden in die Mordpläne sei sie aber nicht im Entferntesten. Die Richter beurteilten das am Ende anders. „Sie wusste, was läuft. Sie kannte zwar keine Details, aber das grundsätzliche Ziel ihrer Kinder. Und sie hätte die Pflicht gehabt, ihren Mann zu beschützen“, legte sich Richter Nils Feldhaus beim Urteil fest.

Gerichtsurteile Herne – Lesen Sie auch:

Bis zum Januar 2024 muss das schriftliche Urteil abgefasst werden, dann erhalten die Verteidiger Gelegenheit zur Revisionsbegründung. Auch vonseiten der Staatsanwaltschaft kann noch Stellung bezogen werden. Erst im Anschluss daran gehen die Akten zum Bundesgerichtshof (BGH). Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.