Berlin/Bochum/Herne. Nach einem Macheten-Anschlag auf einen Vater in Herne ist in Berlin ein erstes Urteil gefallen. Eine 15-Jährige wurde empfindlich bestraft.
Eine 15-jährige Schülerin ist nach einem Macheten-Anschlag in Herne in Berlin wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das wurde am Rande des parallel geführten Prozesses am Bochumer Landgericht bekannt.
Die Berliner Richter ließen keine Zweifel erkennen, dass das Mädchen am 24. Oktober 2022 einen schlafenden Vater (55) an der Poststraße töten wollte. Die Schülerin hatte in dem – wegen ihres Berliner Wohnorts separat geführten – Prozess behauptet, sie sei bei dem Machetenanschlag zwar in Herne am Tatort anwesend gewesen, zugeschlagen habe aber der jüngere Sohn des Herner Kiosk-Betreibers. In diesem Zusammenhang hatte die Berlinerin den Richtern auch einen Screenshot von einem Snapchat-Bild überreicht, das den 15-jährigen Herner lächelnd auf der Bettkante eines Hotelbettes sitzend zeigt – in der einen Hand eine Machete, in der anderen eine Pistole.
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In einer 17-seitigen Erklärung hatte das Mädchen zurückgewiesen, „Auftragsmörderin“ bei der Bluttat gewesen zu sein und beteuert: „Ich war weder im Schlafzimmer noch habe ich die Machete gehalten. Ich fand es auch gar nicht ‚geil‘, bei einem Mordversuch dabei zu sein. Ich will nicht bestreiten, dass ich einen riesigen Fehler gemacht habe, da mitzukommen.“ Es sei aber nicht ihre Tat gewesen, sondern die der Herner Brüder. Der 15-Jährige sei mit der Machete in Schlafzimmer gelaufen, sie will danach keine Schläge, aber herzzerreißende Schreie des Vaters („Wer will mich töten?“) gehört haben. Heute wisse sie, so die junge Berlinerin, dass die Herner Brüder sie nur benutzt hätten. Dass der Vater in Herne seinerzeit so schwer verletzt worden sei, tue ihr sehr leid.
Die Richter in Berlin nahmen der 15-Jährigen ihre Unschuldsbeteuerungen aber erkennbar nicht ab. Gestützt auf ihre DNA-Spuren an dem Macheten-Griff sowie Chatnachrichten vor der Bluttat, waren die Richter überzeugt, dass der Anschlag sich genauso wie von der Bochumer Staatsanwaltschaft angeklagt zugetragen hat. Die damals noch 14-Jährige und der jüngere Sohn des Familienvaters waren von Berlin nach Herne gereist, in ein Hotel eingecheckt, von dem älteren Sohn (17) in die Wohnung an der Poststraße eingelassen worden und dann ins Schlafzimmer geschlichen. Dann folgten die Schläge mit der Machete – ausgeführt von dem Mädchen.
Ein bei dem Mordanschlag abgehackter Finger konnte dem 55-jährigen Herner später erfolgreich replantiert werden. Im Bochumer Prozess beantragte Staatsanwalt Danyal Maibaum erneut, die Söhne (15,17) des Opfers zu sieben und fünfeinhalb Jahren Jugendhaft zu verurteilen. Geplanter Urteilstermin: 16. Oktober.